Verkehr in Krefeld Schlagloch-Falle Ossumer Straße

Krefeld · Fünf Autos sind auf der Ossumer Straße schon mit Reifenpannen liegen geblieben. Grund: ein 17 Zentimeter tiefes Schlagloch. Auf den Reparaturkosten bleiben die betroffenen Fahrzeugbesitzer sitzen. Die Stadt kann nachweisen, ihrer Verkehrssicherungspflicht genüge getan zu haben.

 Anja Neubauer fuhr mit ihrem Wagen durch das Schlagloch. Die rund 600 Euro teure Reparatur musste sie selbst zahlen.

Anja Neubauer fuhr mit ihrem Wagen durch das Schlagloch. Die rund 600 Euro teure Reparatur musste sie selbst zahlen.

Foto: Lammertz, Thomas (lamm)

Ein 17 Zentimeter tiefes Schlagloch auf der Ossumer Straße hat für gute Umsätze bei Krefelds Autowerkstätten gesorgt. An einem einzigen Abend hatten dort hintereinander fünf Autos eine Panne: Fünf platte Reifen, bevor die Gefahrenstelle schließlich von der Polizei gesichert wurde. Auf den Kosten für die Reparaturen bleiben die betroffenen Autofahrer sitzen. Denn die Stadt Krefeld konnte nachweisen, ihrer Verkehrssicherungspflicht genüge getan zu haben. Das berichtet Anja Neubauer, die die rund 600 Euro teure Reparatur trotz Einschaltung eines Verkehrsrechts-Anwalts aus eigener Tasche zahlen musste.

„Ich war sehr verärgert, wie schnell die Stadt belegen konnte, dass sie ihrer Pflicht ausreichend nachgekommen ist“, sagt Neubauer. „Für mich und die anderen Betroffenen heißt das jetzt wohl einfach: Pech gehabt.“ Die Polizei hatte an dem regnerischen Abend Ende Februar für alle verunglückten Autofahrer Unfallberichte erstellt. Neubauer sagt: „Ich habe damals angenommen, dass mit dem Bericht der Polizei über das tiefe Schlagloch die Sache klar ist und ich den Schaden bei der Stadt geltend machen kann.“ Jetzt kam der endgültige Bescheid vom Rechtsamt: Die Stadt muss nicht haften.

 17 Zentimeter tief war das Schlagloch. Die Stadt muss für die entstandenen Schäden nicht haften.

17 Zentimeter tief war das Schlagloch. Die Stadt muss für die entstandenen Schäden nicht haften.

Foto: Anja Neubauer

Was viele Autofahrer nicht wissen, ist, dass die Stadt ihre Verkehrssicherungspflicht bereits dadurch erfüllt, dass sie Straßen, Wege und Plätze durch regelmäßige Begehungen überprüft und dabei entdeckte Gefahrenstellen unverzüglich beseitigt. An der Ossumer Straße waren zehn Tage vor den Unfällen Straßenbegeher im Einsatz, schreibt die Verwaltung an Neubauers Anwältin. „Damit scheidet ein Verschulden meinerseits aus“, so die Rechtsabteilung der Stadt. Das gelte auch, wenn sich nach der Begehung andere Schadenstellen bildeten, so wie offenbar in diesem Fall. Das Schlagloch an der Ossumer Straße ist am Tag nach den fünf Unfällen repariert worden.

 Fünf Autos gerieten nacheinander in das Schlagloch und hatten daraufhin eine Reifenpanne.

Fünf Autos gerieten nacheinander in das Schlagloch und hatten daraufhin eine Reifenpanne.

Foto: Anja Neubauer

Die Rechtsprechung in der Sache ist tatsächlich eindeutig und nimmt die Verkehrsteilnehmer in die Pflicht: Jeder Straßenbenutzer muss sich demnach „den gegebenen Straßenverhältnissen anpassen und die Straßen so hinnehmen, wie sie sich ihm erkennbar darbieten.“ Der Verkehrssicherungspflichtige, hier die Stadt Krefeld, „muss in geeigneter und objektiv zumutbarer Weise alle, aber auch nur diejenigen Gefahren ausräumen und gegebenenfalls vor ihnen warnen, auf die der Benutzer, der die erforderliche Sorgfalt walten lässt, sich nicht oder nicht rechtzeitig einzurichten vermag“. Dass die Neubauers an dem Abend wegen einer Baustelle auf der Ossumer Straße und des bereits vor Ort befindlichen Polizeiwagens mit Blaulicht extrem langsam gefahren sind, nützt ihnen in Sachen Schadenersatz also nichts. Zumal die Rechtsprechung laut eines Urteils des Oberlandesgerichts Celle dazu tendiert, „eine Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht begründenden Gefahrenstelle erst bei einer Schlaglochtiefe von 20 Zentimeter anzunehmen“.

Neubauer ärgert sich schon lange über den Zustand von Krefelds Straßen. „Es kann doch nicht sein, dass nach dem Winter die Straßen über Monate in so einem schlechten Zustand sind“, sagt sie. Noch mehr ärgert sie sich aber darüber, dass es für die Verwaltung so einfach ist, die Kosten für Schäden an Autos auf die Bürger abzuwälzen. Zumal der Verwaltung ja bekannt sei, wie viele Schadstellen es gebe. „Gleich im ersten Telefonat unserer Anwältin mit der Rechtsabteilung der Stadt wurde von Seiten des Verwaltungsmitarbeiters eingeräumt, dass Krefeld Straßen bekanntlich in einem sehr schlechten Zustand seien“, erzählt sie. Die Autoversicherung erstatte den Schaden im übrigen nicht, weil es sich um einen Unfall mit der Stadt handele.

Schlaglöcher können über die Webseite des Kommunalbetriebs unter www.maak-et.de gemeldet werden. Derzeit liegen unter dem Suchwort „Schlagloch“ 143 Meldungen in dem Portal vor. 32 davon sind „offen“, 50 „in Bearbeitung“ und 42 „erledigt/beauftragt“, die restlichen „Archiv“ oder „nicht Kommunalbetrieb“.

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