Nach der Maifeier das Auto stehen lassen

Kleve · Der Sprecher der Versicherungskaufleute am unteren Niederrhein erläutert, weshalb es schnell teuer werden kann, in einen Unfall unter Alkoholeinfluss verwickelt zu werden. Auch davon, betrunken Fahrrad zu fahren, rät er ab.

Der Mai ist für seine Feste bekannt. Denn mit dem beginnenden Sommerwetter und den langen Tagen locken Freiluft-Events, Grillabende und Biergärten. Bekanntlich wird bei solchen Gelegenheiten viel Alkohol konsumiert. Doch der Promillerausch stößt bei Unfällen mit teuren Folgen an harte Grenzen, betont Gerd Exner, Sprecher des Bezirks Niederrhein-Nord im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). Im Interview antwortet er auf die wichtigsten Fragen zum Thema Autofahren unter Alkoholeinfluss.

Was sind, versicherungstechnisch, die Folgen, wenn man sich betrunken ans Steuer setzt und dann einen Unfall verursacht oder darin verwickelt wird?

Gerd Exner Das kann schnell sehr teuer werden. Bei Autounfällen kann die eigene Kfz-Versicherung je nach Höhe der Blutalkoholkonzentration entweder ihre Leistung ganz verweigern, anteilig reduzieren und den alkoholisierten Unfallverursacher mit bis zu 5000 Euro in Regress nehmen.

Also lieber das Auto stehen lassen und sich auf den Drahtesel schwingen, wenn man ordentlich getrunken hat?

Exner Auch wer vorsichtshalber nur mit dem Fahrrad unterwegs ist, um mehr Alkohol zu trinken, trifft keine gute Wahl. Denn wer unter Alkoholeinfluss am Fahrradlenker einen Unfall verursacht, bei dem ist zwar die Privathaftpflichtversicherung für den Fremdschaden zuständig. Aber ab 0,3 Promille und deutlichen Anzeichen von Fahrunsicherheit kann auch der Drahteselfahrer belangt werden und Kfz-Fahrverbote sowie hohe Geldbußen kassieren. Weist er sogar mehr als 1,6 Promille Alkohol im Blut auf, dem drohen Entzug des Führerscheins sowie drei Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg.

Hilf es vielleicht, eine private Unfallversicherung abzuschließen, um Schäden ersetzt zu bekommen, die unter Alkoholeinfluss entstanden sind?

Exner Auch die privat abgeschlossene Unfallversicherung kann bei einem Unfall wegen Bewusstseinstörungen durch Alkohol und andere Drogen die Zahlungen verweigern. Und der Versicherungskunde muss beweisen, dass der Unfall auch ohne Drogen eingetreten wäre, damit er seine vereinbarten privaten Versicherungsleistungen erhält. Daher der Rat: "Mit wenig oder gar keinem Alkohol lässt sich entspannter und folgenärmer feiern."

DIE FRAGEN STELLTE MARC CATTELAENS

(RP)
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