Kreis Kleve Auch zu Silvester: Gefahr von Restalkohol unterschätzt

Kreis Kleve · Wer sich nach dem Genuss von Alkohol oder anderen Rauschmitteln noch ans Steuer setzt, riskiert es, einen schweren Verkehrsunfall zu verursachen und sich und andere zu verletzen. Noch Heiligabend kam es auf der Rheinbrücke Emmerich zu einem Unfall unter Alkoholeinfluss.

 Die Polizei wird zum Jahreswechsel verstärkt kontrollieren.

Die Polizei wird zum Jahreswechsel verstärkt kontrollieren.

Foto: polizei

Ein 25-jähriger Motorradfahrer aus Goch wurde schwer verletzt, weil ein 23-jähriger, alkoholisierter Fahrer aus Emmerich auf ihn aufgefahren war. Dem Emmericher wurde eine Blutprobe entnommen, sein Führerschein wurde sichergestellt.

Der Jahreswechsel wird oft ausgiebig gefeiert, deshalb sollte der Rückweg zuvor besonnen geplant werden. Die Polizei rät: Fahren Sie mit dem Taxi, bilden sie vorab Fahrgemeinschaften, bei denen ein Fahrer auf den Genuss alkoholischer Getränke verzichtet, oder gehen Sie zu Fuß nach Hause.

Weiterhin unterschätzen viele Fahrzeugführer die Gefahren von Restalkohol im Blut. Autofahrer setzen sich oftmals morgens nach einer durchfeierten Nacht mit viel Alkohol und wenig Schlaf hinters Steuer, ohne zu bedenken, dass ihr Körper den Alkohol noch nicht vollständig abgebaut hat. Bereits geringe Mengen Alkohol wirken negativ auf das zentrale Nervensystem und mindern objektiv das Wahrnehmungsvermögen und die Reaktionsfähigkeit. Beides ist jedoch unerlässlich, um sicher am Straßenverkehr teilnehmen zu können. Nach der Faustformel, dass nur etwa 0,1 Promille stündlich abgebaut werden, dauert es folglich mindestens zehn Stunden, bis eine Blutalkoholkonzentration von 1,0 Promille vom Körper verarbeitet wird.

Weil die Erfahrung zeigt, dass sich trotz aller Appelle an die Vernunft immer noch manche Autofahrer angetrunken ans Steuer setzen, wird die Polizei in der Silvesternacht und am Neujahrstag verstärkte Alkoholkontrollen durchführen. Promillesünder müssen damit rechnen, dass ihnen eine Blutprobe entnommen und der Führerschein beschlagnahmt wird.

(RP)
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