Rat tagt In Bedburg-Hau droht ein Verbot für private Osterfeuer

Bedburg-Hau · Die Politik soll in der öffentlichen Ratssitzung am Donnerstag, 19. September (17 Uhr im Ratssaal) über einen entsprechenden Beschlussvorschlag abstimmen.

 Privaten Osterfeuern droht das Aus in Bedburg-Hau.

Privaten Osterfeuern droht das Aus in Bedburg-Hau.

Foto: Feuerwehr Bedburg-Hau

Geht es nach dem Willen der Gemeindeverwaltung, sind in Bedburg-Hau private Osterfeuer ab dem kommenden Jahr verboten. Die Politik soll in der öffentlichen Ratssitzung am Donnerstag, 19. September (17 Uhr im Ratssaal) über einen entsprechenden Beschlussvorschlag abstimmen.

Der Hintergrund: Bisher konnte jeder Privathaushalt, jede in der Ortsgemeinschaft verankerte Glaubensgemeinschaft, Organisationen und Vereine ein Osterfeuer durchführen. Notwendig war lediglich eine mündliche Anzeige beim Ordnungsamt. Das Problem: Viele Bürger nutzen das Osterfeuer als willkommene Gelegenheit, pflanzliche Abfälle zu verbrennen. Das tägliche Verbrennen ist nämlich seit dem Jahr 2003 an Werktagen nicht mehr erlaubt.

„Die Anzahl der Osterfeuer ist seit dem Jahre 2010 konstant sehr hoch und hat in diesem Jahr einen Höchststand erreicht“, schreibt die Verwaltung an die Ratsmitglieder. 2010 wurden in Bedburg-Hau 199 Osterfeuer angezeigt, 2019 waren es 255. Daraus ergäben sich gleich mehrere Probleme, so die Verwaltung: Eine hohe Anzahl von Feuerwehreinsätzen (2016: 7 Einsätze, 2018: 2 Einsätze, 2019: 6 Einsätze), und nicht zuletzt die negativen Folgen für die Umwelt.

Die Verwaltung hält eine Verringerung der Osterfeuer für dringend geboten und schlägt vor, eine ordnungsbehördliche Verordnung für Brauchtumsfeuer im Gemeindegebiet Bedburg-Hau zum 1.1.2020 zu erlassen. Kommt der Gemeinderat am Donnerstag mehrheitlich dieser Forderung nach, dürften Privathaushalte, Nachbarschaften und Familien dann keine Osterfeuer mehr durchführen. Dies bliebe ausschließlich in der Ortsgemeinschaft verankerten Glaubensgemeinschaften, Organisationen und Vereinen vorbehalten.

So würde das Prozedere dann ablaufen: Der Veranstalter zeigt das Osterfeuer per Formular bis spätestens zehn Tage vor dem beabsichtigten Termin an. Er erhält eine schriftliche Bestätigung der Anzeige und ein Merkblatt für ein Brauchtumsfeuer. Vor Ostern oder am Veranstaltungstag kontrollieren Ordnungsamt und Wehrleitung der Feuerwehr alle angezeigten Osterfeuer.

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