St.-Bernhard-Hospital in Kamp-Lintfort Kartellamt genehmigt Fusion zweier Krankenhausgruppen

Kamp-Lintfort · Die katholischen Unternehmen St. Franziskus-Stiftung und Marienhaus-Gruppe bereiten den Zusammenschluss vor. Das Bundeskartellamt hat diesen jetzt in seinem veröffentlichten Fallbericht freigegeben. Warum diese Entwicklung auch das St.-Bernhard-Hospital in Kamp-Lintfort betrifft.

 Bei den Klinikverbünden St.-Franziskus-Stiftung und Marienhaus Gruppe würden unter dem beabsichtigten gemeinsamen Dach  zukünftig mehr als 27.000 Mitarbeitende in über 100 sozialen Einrichtungen tätig sein.

Bei den Klinikverbünden St.-Franziskus-Stiftung und Marienhaus Gruppe würden unter dem beabsichtigten gemeinsamen Dach zukünftig mehr als 27.000 Mitarbeitende in über 100 sozialen Einrichtungen tätig sein.

Foto: dpa-tmn/---

Nachdem die St.- Franziskus-Stiftung Münster, zu der auch das St.-Bernhard-Hospital in Kamp-Lintfort gehört, und die Marienhaus-Gruppe Anfang März angekündigt hatten, das operative Geschäft beider Gruppen zusammenzuführen, hat nun das Bundeskartellamt in seinem veröffentlichten Fallbericht den Zusammenschluss der beiden katholischen Unternehmen freigegeben. Beide Unternehmen begrüßen die Entscheidung des Bundeskartellamts und wollen nun die Arbeiten fortsetzen, um die weiteren Schritte zum Zusammenschluss vorzubereiten, teilt die St.-Franziskus-Stiftung in einer Pressemitteilung mit.

Die beiden Stiftungen als Eigentümerinnen des neu entstehenden Unternehmens und ihre Identitäten sollen bestehen bleiben. Unter dem beabsichtigten gemeinsamen Dach würden zukünftig 27.000 Mitarbeitende in mehr als 100 sozialen Einrichtungen tätig sein, heißt es in der Pressemitteilung. Es entstehe ein freigemeinnütziges Krankenhaus-, Altenhilfe- und Gesundheitsunternehmen in Deutschland. Ziel sei es, in den Versorgungsregionen die erste Wahl für die jährlich rund eine Million ambulanten und stationären Patientinnen und Patienten, mehreren tausend Bewohner, Gäste sowie Mitarbeitende zu sein. Beide Unternehmen ergänzten sich in vielfacher Hinsicht: überschneidungsfrei in den regionalen Versorgungsnetzwerken sowie verstärkend bei zentralen Aufgaben. Die komplementären Kompetenzen ermöglichten ein effizientes und schnelles Management der aktuellen Herausforderungen im Gesundheitsmarkt, wie beispielsweise die schnell voranschreitende Digitalisierung oder die Vernetzung von stationärer und ambulanter Versorgung.

Die gemeinsamen franziskanischen Wurzeln beider Unternehmen bildeten die christliche Wertebasis, um alle Anforderungen mit Professionalität, Nächstenliebe und Begeisterung anzunehmen und den Menschen dabei stets im Blick zu behalten, so die Verantwortlichen..

Der Fallbericht zur Entscheidung des Bundeskartellamts trägt die Nummer B3-95/22.

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