Auch Nachttresor von Bank in Hückeswagen beschädigt Haftstrafe als persönliche Chance

Hückeswagen/Wipperfürth · Das Amtsgericht Wipperfürth verurteilte einen 22-jährigen Kleinkriminellen zu einer zweijährigen Haftstrafe. Unter anderem hatte er sich am Nachttresor einer Hückeswagener Bank zu schaffen gemacht.

 Ein 22-Jähriger beging zehn Straftaen in vier Monaten und bekam nun dafür die Quittung.

Ein 22-Jähriger beging zehn Straftaen in vier Monaten und bekam nun dafür die Quittung.

Foto: dpa/Oliver Berg

Der Anwalt des Angeklagten am Wipperfürther Amtsgericht schlug die Hände über den Kopf zusammen, als sein Mandant vor dem Schöffengericht sein Geständnis mit den Worten komplettierte: „Ich freue mich, dass ich im Gefängnis bin.“ Seit Oktober sitzt der 22-Jährige Wipperfürther in Untersuchungshaft, seit vier Monaten geht er dort einer Arbeit nach. Und er wird auch noch länger hinter Gittern bleiben, da das Schöffengericht den jungen Mann zu einer zweijährigen Haftstrafe verurteilt hat. Für den Verurteilten eine Chance, auf die richtige Bahn zurückzufinden.

Sein Leben war dem Angeklagten zuletzt völlig entgleist. Zwischen dem 20. April und 26. August vorigen Jahres hatte er gleich zehn Straftaten begangen – darunter Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch und Diebstahl. Und das nur einen Monat nachdem ihn das Wipperfürther Gericht wegen Diebstahls zu acht Monaten Jugendstrafe verurteilt hatte – damals noch auf Bewährung. Um an Geld zu kommen, hatte der junge Mann unter anderem mit einer Schere versucht, Geld aus dem Nachttresor-Schlitz einer Hückeswagener Bank-Filiale zu angeln. Dabei war ein Schaden von 330 Euro entstanden.

Die übrigen neun Straftaten hatte der 22-Jährige in der Hansestadt begangen. So hatte er im April die Scheibe eines Münzrollengebers in der Wipperfürther Volksbank eingeschlagen. Im Mai hatte er unerlaubt den Balkon einer Bekannten erklommen und im Juni sogar versucht, den Geldautomaten der Wipperfürther Sparkasse aufzuhebeln. Zu Handgreiflichkeiten war es im Juni bei einem Grillfest auf dem Vereinsgelände des VfR Wipperfürth gekommen. Weiter missachtete er das Hausverbot im Rewe-Markt und bedrohte eine Angestellte der Aldi-Filiale sogar mit einem Buttermesser, nachdem sie ihn beim Stehlen einer Saftflasche im Wert von 1,39 Euro erwischt hatte. „Er ist bei uns schon mehrfach wegen Ladendiebstählen aufgefallen, aber diesmal hatte ich die Polizei gerufen“, sagte sie als Zeugin bei Gericht aus.

Die Streetworkerin hatte dem 22-Jährigen damals ein Zimmer in der städtischen Unterkunft besorgt, aus dem er jedoch rausgeflogen war. So musste der Wipperfürther zeitweise auf der Straße leben und in fremden Kellern übernachten. Vielleicht klaubte er deshalb eine warme Daunenjacke aus einem Kleidercontainer, was ebenso verboten ist. Der Konsum von Amphetaminen und Cannabis war ebenfalls nicht förderlich, aus dem Abwärtsstrudel herauszukommen. Der Inhaftierte gab im Gericht alle Straftaten zu, bis auf eine. Ihm wurde vorgeworfen, die Scheibe einer Wipperfürther Bushaltestelle mit einem Pflasterstein eingeworfen zu haben. Erst als der Richter die Aussage einer Anwohnerin, die die Szene beobachtet hatte, verlas und auch von einem Videobeweis sprach, ruderte der 22-Jährige zurück. „Okay, komm, ich geb’s zu. Es war eine schwere Zeit für mich“, räumte er ein und entschuldigte sich beim Richter für die Lüge.

Den Aufenthalt im Gefängnis hält er selbst für eine Chance. Ab August will er dort seinen Schulabschluss nachholen, um nach der Entlassung bessere Chancen auf einen Ausbildungsplatz zu bekommen. Der Richter holte den Angeklagten jedoch auf den Boden der Tatsachen zurück. „Man kann es sich nicht dauerhaft im Knast bequem machen, sondern muss sein Leben auf die Reihe kriegen!“, mahnte er. Das Urteil des Schöffengerichts nahm der Wipperfürther an, und auch die Staatsanwaltschaft verzichtete auf Rechtsmittel, womit das Urteil rechtskräftig wurde.

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