Hückeswagener vor dem Amtsgericht Zweimal vor Gericht nach Wutanfall

Hückeswagen · 21-Jähriger hatte Scheibe des Testzentrums an der Bahnhofstraße eingeschlagen und war zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Die ersten beiden Raten kamen allerdings beim Gericht nicht an.

  Ein 21-jähriger hatte im August eine Scheibe des Testzentrums an der Bahnhofstraße beschädigt.

Ein 21-jähriger hatte im August eine Scheibe des Testzentrums an der Bahnhofstraße beschädigt.

Foto: Heike Karsten

Anfang des Jahres stand ein 21-jähriger Hückeswagener schon einmal vor dem Richter am Wipperfürther Amtsgericht. Doch weil die vereinbarten Raten seiner Strafe dort nicht ankamen, musste er sich an gleicher Stelle erneut verantworten. Auslöser des Ganzen war seine Tat vom 14. August 2021, als er kurz vor Mitternacht eine Scheibe des Corona-Testzentrums an der Bahnhofsstraße beschädigt hatte.

Laut Anklageschrift hatte der junge Mann damals nach einem Streit mit seiner Freundin mit voller Wucht gegen das Schaufenster geschlagen, woraufhin die Scheibe zersprang. Einen gezielten Anschlag auf das Testzentrum stritt der Angeklagte ab, die Scheibe habe lediglich als Blitzableiter in seiner Wut gedient.

Das erste Verfahren wurde gegen Auflage eingestellt. 300 Euro Geldstrafe sollte der 21-Jährige, der seinen Lebensunterhalt derzeit mit Nebenjobs verdient, in monatlichen Raten zu je 50 Euro zahlen. „Ich habe die ersten beiden Raten am 15. Februar und 15. März überwiesen, doch die kamen zurück“, versicherte der Hückeswagener jetzt vor Gericht. Als Beweis legte er dem Richter Bildschirmfotos der Kontoauszüge vor, die der Angeklagte auf seinem Handy gespeichert hatte. Der konnte den Grund für die fehlgeschlagenen Überweisungen schnell ermitteln: Durch die fehlende Angabe des Aktenzeichens hatte die Zahlung nicht zugeordnet werden können. „Wer lesen kann, ist klar im Vorteil“, sagte der Richter daraufhin und verwies auf die schriftliche Ausführung der Zahlungsaufforderung, in der deutlich auf die Angabe des Aktenzeichens hingewiesen wurde.

Der Angeklagte, der im August eine Ausbildung beginnen will, versicherte, die Zahlungen an die Staatskasse nun pünktlich und mit Aktenzeichen vorzunehmen. „Sobald die 300 Euro komplett sind, ist die Sache erledigt“, erklärte der Richter.

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