Vermeintlicher Messerangriff war erfunden Im Fall Greta verdächtige Erzieherin täuschte Straftat in Geldern vor

Geldern · Im Mai 2019 suchte die Polizei nach einem Mann, der eine 24-jährige Frau im Grenzwald mit einem Messer leicht im Gesicht verletzt hatte. Der vermeintliche Angriff stellte sich im Laufe der Ermittlungen als frei erfunden heraus. Wie jetzt bekannt wurde, handelte es sich bei der Frau um die inzwischen mordverdächtige Erzieherin aus Viersen, der der gewaltsame Tod der dreijährigen Greta in einer Kindertagesstätte in Viersen vorgeworfen wird.

 Die Kindertagesstätte im Mondlicht. Die Staatsanwaltschaft Kleve hatte Hinweise zur psychischen Auffälligkeit der Erzieherin nicht weitergegeben.

Die Kindertagesstätte im Mondlicht. Die Staatsanwaltschaft Kleve hatte Hinweise zur psychischen Auffälligkeit der Erzieherin nicht weitergegeben.

Foto: dpa/Bernd Thissen

Über einen Hubschraubereinsatz über Walbeck berichtete die Rheinische Post am 11. Mai 2019. Laut Mitteilung der Polizei war eine 24-jährige Frau am Donnerstag im Grenzwald auf ein Pärchen gestoßen und von dem Mann zunächst mit einem Messer bedroht und dann leicht im Gesicht verletzt worden. Es folgten Täterbeschreibung und die Bitte um Hinweise. Einige Tage später stellte sich der vermeintliche Angriff allerdings als frei erfunden heraus. Das folgende Strafverfahren wegen Vortäuschens einer Straftat wurde wegen geringer Schuld eingestellt. Wie jetzt bekannt wurde, war die damals 24-Jährige die inzwischen mordverdächtige Erzieherin aus Viersen, der der gewaltsame Tod der dreijährigen Greta in einer Kindertagesstätte in Viersen vorgeworfen wird.

Die Staatsanwaltschaft Kleve hat mittlerweile einen Fehler eingeräumt. Frühere Hinweise zur psychischen Auffälligkeit der mordverdächtigen Erzieherin seien nicht weitergegeben worden, obwohl dies vorgeschrieben sei, sagte Günter Neifer, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft unserer Redaktion. Bei den damaligen Ermittlungen wegen Vortäuschens einer Straftat seien Erkenntnisse zur psychischen Verfassung der Kindergärtnerin aufgetaucht, die der Aufsichtsbehörde ihrer Kindertagesstätte hätten mitgeteilt werden müssen.

 Bemalte Steine liegen als Zeichen der Trauer nach dem gewaltsamen Tod der dreijährigen Greta vor dem Eingang der Kindertagesstätte.

Bemalte Steine liegen als Zeichen der Trauer nach dem gewaltsamen Tod der dreijährigen Greta vor dem Eingang der Kindertagesstätte.

Foto: dpa/Bernd Thissen

Eine Rechtsmedizinerin hatte festgestellt, dass die Erzieherin dringend psychologische Hilfe benötige und es sich bei der Straftat um einen Hilferuf gehandelt haben könnte. Die Erzieherin selbst habe den Bedarf bestätigt. Sie und ihre Eltern hätten versichert, dass man sich um professionelle Hilfe kümmern werde. Weil nicht auszuschließen gewesen sei, dass die psychische Verfassung der Frau auch eine Gefahr für die betreuten Kinder darstellen könne, hätte dies der Aufsichtsbehörde trotz der eingestellten Ermittlungen gemeldet werden müssen, so Oberstaatsanwalt Neifer. Mit der damals ermittelnden Staatsanwältin habe die Leitung der Staatsanwaltschaft bereits ein ausführliches Gespräch geführt und sie für die Mitteilungspflichten „sensibilisiert“. Für ein strafbares Verhalten der Staatsanwältin gebe es keinerlei Anhaltspunkte.

Gegen die Erzieherin wird nun wegen Mordverdachts ermittelt: Greta war im April bewusstlos aus einer Kita in Viersen in eine Klinik gebracht worden und dort gestorben. Bei ihren Ermittlungen sind die Behörden auf Auffälligkeiten in Kitas gestoßen, in denen die Frau vorher gearbeitet hatte. Auch in drei anderen Einrichtungen hatte jeweils ein Kind Atemprobleme – zum Teil mehrfach, in einzelnen Fällen bis zum Atemstillstand.

Die 25-Jährige hat ihre Ausbildung zur Erzieherin vom 1. August 2014 bis zum 31. Juli 2018 am Rhein-Maas Berufskolleg in Kempen absolviert. In der Kita in Viersen hat sie vom 2. Januar bis 22. April 2020 gearbeitet. Dort kündigte sie nach Angaben der Stadt Viersen am 15. April.

Dass in der Berichterstattung von einer Erzieherin aus Viersen die Rede ist, liegt daran, dass die Behörden den gemeldeten Wohnort angeben. In Walbeck ist aber schon seit Tagen Dorfgespräch, dass die Verdächtige aus dem Dorf stammt und dort auch wieder bei ihren Eltern gelebt haben soll.

Am Donnerstag wurde der Fall in einer Sondersitzung des Gesundheitsausschusses des Landtags diskutiert.

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