Mordfall Greta in Viersen Landesjugendamt prüft Meldepflicht-Verletzungen von Kitas
Düsseldorf/Viersen · Im Fall der mutmaßlich von einer Kita-Erzieherin ermordeten drei Jahre alten Greta aus Viersen werden Versäumnisse mehrerer Einrichtungen geprüft. Am Donnerstag war der Vorfall Thema einer Sondersitzung im NRW-Landtag.
Der Leiter des Landesjugendamts des Landschaftsverbands Rheinland (LVR), Lorenz Bahr, erklärte am Donnerstag in einer Sondersitzung des Familienausschusses im Landtag, das Landesjugendamt prüfe, ob mehrere Kitas ihre Meldepflichten verletzt hätten.
Kostenpflichtiger Inhalt Allein in einer Einrichtung in Kempen, wo die verdächtige Frau von August 2018 bis Juli 2019 beschäftigt gewesen war, habe es in der Zeit vier Notarzteinsätze gegeben. Immer sei das selbe Kind betroffen gewesen. Dem Landesjugendamt des LVR, das die Betriebserlaubnis für Kindergärten im Rheinland erteilt, sei das nicht gemeldet worden.
NRW-Familienminister Joachim Stamp (FDP) forderte in der Sitzung die komplette Aufklärung des Todes des Mädchens. „Es ist wohl das Grauenhafteste, was einer Familie widerfahren kann“, sagte Stamp am Donnerstag. Die Tat müsse „lückenlos und transparent“ aufgeklärt werden. Daher werde das Ministerium in der nächsten Zeit zu Beginn jeder Ausschusssitzung über die aktuellen Erkenntnisse informieren.
Bei den Ermittlungen waren die Behörden auf Vorfälle in anderen Einrichtungen gestoßen, in denen die Frau vorher gearbeitet hatte. Stamp warnte, die Qualität und Integrität der Erzieherinnen und Erzieher generell in Frage zu stellen. Tausende Erzieher leisteten jeden Tag eine „hochwertige und liebevolle Arbeit“.