Laborbefunde eindeutig Geflügelpest bestätigt: Haldern jetzt in Überwachungszone

HALDERN · Der Ausbruch der Geflügelpest in einem Dingdener Betrieb ist jetzt durch ein Labor bestätigt worden. Damit wird aus der bisher vorläufigen eine feste Überwachungszone um den betroffenen Bestand.

 Für Geflügeltierhalter gelten jetzt strenge Auflagen.

Für Geflügeltierhalter gelten jetzt strenge Auflagen.

Foto: dpa/Daniel Karmann

(RP) Dieser Radius ragt auch in den Kreis Kleve hinein und betrifft unter anderem ein Gebiet östlich der Ortschaft Haldern. Für dieses Gebiet hat der Kreis Kleve die bisherige Allgemeinverfügung aufgehoben und durch eine Neufassung ersetzt. Damit gelten in der Überwachungszone für tierhaltende Betriebe unter anderem folgende Regelungen – Ausnahmen müssen mit dem Veterinäramt des Kreises Kleve abgestimmt werden:

Die Betriebe haben dem Veterinäramt unverzüglich die Anzahl der gehaltenen Vögel unter Angabe ihrer Nutzungsart und ihres Standorts und der verendeten gehaltenen Vögel, sowie jede Änderung anzuzeigen. Folgende Tiere und Erzeugnisse dürfen nicht aus einem Bestand verbracht werden: Vögel, Fleisch von Geflügel und Federwild, Eier, sonstige Erzeugnisse und tierische Nebenprodukte, die von Geflügel und Federwild stammen und Futtermittel.

Tierhaltende Betriebe haben eine zusätzliche Überwachung im Betrieb durchzuführen, indem die gehaltenen Vögel einmal am Tag auf Veränderungen zu prüfen sind (gesteigerte Todesrate, verringerte Beweglichkeit der Tiere, signifikanter Anstieg oder Rückgang der Produktionsdaten).

Die Betriebe haben Maßnahmen zur Bekämpfung von Insekten und Nagetieren sowie anderer Seuchenvektoren im Betrieb und um den Betrieb herum ordnungsgemäß anzuwenden und hierüber Aufzeichnungen zu führen

Tierhaltende Betriebe haben an allen Zufahrts- und Abfahrtswegen täglich Desinfektionsmaßnahmen durchzuführen und haben zum Schutz vor biologischen Gefahren sicherzustellen, dass jegliche Personen, die mit den gehaltenen Vögeln im Betrieb in Berührung kommen oder den Betrieb betreten oder verlassen, Hygienemaßnahmen beachten.

Die durch eine weitere Allgemeinverfügung geltende kreisweite Aufstallpflicht für Geflügel sowie das kreisweite Ausstellungsverbot bleiben bestehen. Die Regelungen gelten bis auf Weiteres.

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