20.000 Euro für Galerie Kein neuer Anstrich fürs Haus im Park?

Emmerich · 20.000 Euro stehen für die Galerie zur Verfügung. Ein neuer Anstrich ist aus Gründen des Denkmalschutzes aber untersagt. Die Stadt will nochmals mit dem LVR verhandeln.

 Die Galerie Haus im Park nahe des Rheins. Kaum noch erkennbar sind die Graffiti neben der Eingangstür. Laut Stadtverwaltung untersagt es der für Denkmalschutz zuständige Landschaftsverband, die Schmierereien zu übermalen. Sie dürften maximal abgebürstet werden.

Die Galerie Haus im Park nahe des Rheins. Kaum noch erkennbar sind die Graffiti neben der Eingangstür. Laut Stadtverwaltung untersagt es der für Denkmalschutz zuständige Landschaftsverband, die Schmierereien zu übermalen. Sie dürften maximal abgebürstet werden.

Foto: Markus Balser

Es ist so eine Sache mit dem Denkmalschutz. Auf der einen Seite kann man es durchaus als sinnvoll erachten, alte Gebäude in ihrem ursprünglichen Charakter zu erhalten. Auf der anderen Seite sind damit auch manchmal Auflagen verbunden, die bei manch einem Kopfschütteln erregen.

So staunten die Mitglieder des jüngsten Haupt- und Finanzausschusses, dass die seit 1996 unter Denkmalschutz stehende Galerie Haus im Park, die derzeit durch Graffiti-Schmierereien verunstaltet ist, keinen neuen Anstrich bekommen darf. Es dürfe maximal abgebürstet werden. Das, so erklärte Stefan Glapski, Fachbereichsleiter Immobilien bei der Stadt Emmerich, habe die Denkmalschutzbehörde beim Landschaftsverband Rheinland so entschieden. Zweimal: 2011 und 2017.

Entsprechend kann einem Antrag der BGE, das Gebäude in diesem Jahr zu renovieren und dauerhaft instand zu halten, nur bedingt entsprochen werden. Aber Glapski gibt die Hoffnung noch nicht auf: „Die Stadt wird nochmal das Gespräch mit dem LVR suchen, um vielleicht doch noch einen Neuanstrich zu erreichen.“ Sollte keine Einigung erzielt werden, müsse das Graffiti zur Not abgebürstet werden.

Unabhängig von dem Antrag sind auf Wunsch der städtischen Eigenbetriebs Kultur Künste Kontakte (KKK) bis 2022 insgesamt 20.000 Euro für Maßnahmen an dem Haus eingeplant. Wie Glapski ferner darstellte, sollte der Kunstverein eigentlich im Rahmen eines bürgerschaftlichen Engagements die Fensterläden instand setzen und anstreichen: „Dies ist bisher nicht passiert.“ Bei einem Ortstermin 2018 habe der Kunstverein erklärt, dazu nicht in der Lage zu sein.

Deshalb werden nun in 2019 für die Erneuerung der schadhaften Fenster 6000 Euro bereitgestellt werden. Eine weitere Maßnahme in den Folgejahren sei etwa die Sanierung des Betondaches, so Glapski.

Glapski wies im Ausschuss zudem auf einige Missverständnisse im Mietverhältnis hin. Mieter des Hauses ist KKK. Für Kleinreparaturen bis zu 150 Euro sei KKK selbst zuständig. Statt diese zu beauftragen, lägen diese in der Praxis oft beim Fachbereich Immobilien auf dem Tisch.

Ferner werden 500 Euro im Jahr für weitere Reparaturen bereitgestellt. Grob gerechnet, denn Glapski kann innerhalb seines Budgets zwischen verschiedenen öffentlichen Gebäuden Gelder hin und her verschieben, ohne dass die Politik dazu einen Beschluss fassen muss. „2018 haben die 500 Euro nicht gereicht, da ist es vierstellig geworden“, verdeutlicht Glapski. Maßnahmen, die sich in diesem Finanzrahmen bewegen, und die die BGE nun in ihrem Antrag behandelt haben möchte, benötigen keinen politischen Beschluss, ergänzt Glapski. Die Undichtigkeit der Lichtkuppel des Anbaus oder Reparaturen am Dach hätte KKK selbst in die Wege leiten können. Matthias Reintjes, CDU-Fraktionschef, wollte im Anschluss der Sitzung noch wissen: „Ist die Sache damit mit dem Kunstverein geklärt?“ Bürgermeister Peter Hinze versicherte, dass der Vorsitzende Werner Steinecke einverstanden sei.

(mavi)
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