Bundesgerichtshof hob erstes Urteil auf Axt-Attacke erneut vor Gericht

REES/WESEL/KLEVE · Weil der Bundesgerichtshof das Urteil aufhob, muss sich ein Asylbewerber erneut vor dem Landgericht verantworten. Er hatte im Januar 2018 mit einer Axt in Haldern einen Raub verübt und in Empel ein Pärchen aus Wesel in einem Pkw bedroht.

 Der Bahnhof in Haldern. Hier hatte sich im Januar 2018 der erste Überfall abgespielt. Nur wenige Minuten später kam es zu einem zweiten Überfall auf einer Straße in Empel.

Der Bahnhof in Haldern. Hier hatte sich im Januar 2018 der erste Überfall abgespielt. Nur wenige Minuten später kam es zu einem zweiten Überfall auf einer Straße in Empel.

Foto: Markus van Offern (mvo)/van Offern, Markus (mvo)

Am kommenden Montag, 3. Juni, wird der Fall eines Asylbewerbers aus Rees neu aufgerollt, der die Stadt im Januar 2018 für mehrere Tage in Atem hielt. Der damals 29-Jährige hatte zunächst auf dem Bahnhof in Haldern einen  Reeser mit einem Beil bedroht und Bargeld von ihm gefordert. Das Überfall-Opfer warf ihm Geld vor die Füße und rannte davon.

Nur kurze Zeit später verübte der Marokkaner einen zweiten Überfall. Mit einem Fahrrad hatte er die Fahrbahn einer Straße in Rees-Empel blockiert und so einen Pkw zum Anhalten gezwungen. Offenbar hatte er es auf das Fahrzeug abgesehen. Die Insassen, ein junges Pärchen aus Wesel, forderte er auf, auszusteigen und schlug mit seinem Beil die Scheibe des Beifahrerfensters ein. Der Beifahrer, der durch den Angriff leichte Schürfwunden davon trug, konnte den Mann allerdings durch heftiges Anbrüllen in die Flucht schlagen.

Der Angreifer setzte sich nach Belgien ab, wo er einige Wochen später gefasst werden konnte.

Das Landgericht Kleve hatte den Mann im Juli vergangenen Jahres wegen „besonders schwerer räuberischer Erpressung, räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr“ zu einer Strafe von sieben Jahren verurteilt, die er allerdings nicht im Gefängnis, sondern in einem psychiatrischen Krankenhaus verbringen sollte. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hatte dieses Urteil jedoch im Dezember vergangenen Jahres in Teilen wieder aufgehoben. Zum einen sah er den Tatbestand des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr als nicht gegeben an. Zum anderen sei die Unterbringung in eine psychiatrische Anstalt nicht genügend begründet worden. Daher wurde ein neuer Prozess nötig.

In der ersten Hauptverhandlung hatte sich der Angeklagte bei seinen Opfern entschuldigt, die auch lange Zeit nach den Überfällen noch unter den Taten zu leiden hatten. Die junge Weselerin etwa musste sich in psychiatrische Behandlung begeben.

Dem Angeklagten, der zunächst geschwiegen, dann die Taten zugeben hatte, wurde durch einen Gutachter eine „posttraumatische Belastungsstörung“ bescheinigt, die er durch Folter der marokkanischen Polizei in seiner Heimat erlitten habe. Möglicher Auslöser für seine Gewaltausbrüche in Rees könnte ein Angriff dreier Männer in einer Polizeiwache in Gladbeck auf ihn gewesen sein, als er eine Woche vor den Überfällen unter den Augen der Polizei zusammengeschlagen wurde.

Das dürfte dazu geführt haben, dass sich die vorhandene Psychose weiter entwickelt hat, was in den Taten mündete, hatte der Richter des ersten Prozesses vor dem Landgericht Kleve gesagt.

(Markus Balser)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort