Fall aus Hamburg Bundesgerichtshof bestätigt erstmals Mordurteil gegen Raser

Karlsruhe · Im vergangenen Jahr hatte der Bundesgerichtshof das bundesweit erste Mordurteil gegen Raser noch aufgehoben. Jetzt wurde das Urteil gegen einen Mann bestätigt. Er hatte 2017 in Hamburg betrunken ein Taxi gestohlen und tötete einen 22-Jährigen.

 Die Wracks der völlig zerstörten Taxis nach dem tödlichen Unfall in Hamburg (Archivfoto).

Die Wracks der völlig zerstörten Taxis nach dem tödlichen Unfall in Hamburg (Archivfoto).

Foto: dpa/Georg Wendt

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat erstmals ein Mordurteil nach einem tödlichen Autounfall gegen einen Raser bestätigt. Das Landgericht Hamburg hatte einen bedingten Tötungsvorsatz angenommen und den zur Tatzeit 24 Jahre alten Mann im Februar 2018 zu lebenslanger Haft verurteilt. Der 4. Strafsenat des BGH habe die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen, teilte das oberste Zivilgericht am Freitag in Karlsruhe mit (Aktenzeichen: 4 StR 345/18).

Im vergangenen Jahr hatte der BGH in einem ähnlichen Fall aus Berlin das bundesweit erste Mordurteil nach einem illegalen Autorennen zweier junger Männer aufgehoben.

Der in Hamburg verurteilte Litauer hatte am frühen Morgen des 4. Mai 2017 ein Taxi gestohlen und war mit dem unbeleuchteten Fahrzeug betrunken auf der Flucht vor der Polizei durch Hamburg gerast. In der Innenstadt lenkte er den Wagen mit hoher Geschwindigkeit auf die Gegenfahrbahn und stieß mit einem Wagen zusammen. Ein 22 Jahre alter Mann starb. Das Landgericht hatte den Angeklagten wegen Mordes, zweifachen versuchten Mordes und zweifacher gefährlicher Körperverletzung verurteilt.

(cpas/dpa)
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