Mettmann Unterschlagung: Landgericht korrigiert Urteil

METTMANN · Ein 23-Jähriger hatte bei der Diakonie Geld abgezweigt. Er kommt jetzt mit einer geringeren Strafe davon.

 Das Landgericht korrigierte jetzt das vom Amtsgericht Mettmann verhängte Strafmaß nach unten. Der junge Mann erhält damit keine Bewährungsstrafe mehr.

Das Landgericht korrigierte jetzt das vom Amtsgericht Mettmann verhängte Strafmaß nach unten. Der junge Mann erhält damit keine Bewährungsstrafe mehr.

Foto: dpa/Volker Hartmann

Über Monate hinweg soll ein 23-jähriger Mettmanner immer wieder Geld unterschlagen haben, das er eigentlich auf das Konto der Diakonie im Kirchenkreis Düsseldorf-Mettmann GmbH hätte einzahlen sollen. Der junge Mann hatte dort seinen Bundesfreiwilligendienst abgeleistet und war unter anderem mit Botendiensten beauftragt worden. Es sei üblich gewesen, dass die Einnahmen der „Tafel“ von Ehrenamtlern zur Hauptstelle der Diakonie in die Bismarckstraße gebracht wurden. Dort wurden sie im Tresor zwischengelagert, um sie später auf dem Konto der Sparkasse einzuzahlen.

Eben jene Botengänge zur Bank hatte offenbar auch der Angeklagte übernommen. Zweigte er anfangs nur geringe Beträge für sich selbst ab, um den Rest bei der Bank einzuzahlen, so waren es bei der letzten von ursprünglich zwölf angeklagten Taten schon 1450 Euro, die in der eigenen Tasche landeten. „Da haben sie dann schon richtig zugelangt“, kommentierte der Berufungsrichter die Sachlage. Insgesamt waren so 3300 Euro zusammengekommen, die der junge Mann nun zurückzahlen wird.

Das Amtsgericht Mettmann hatte den Angeklagten bereits im September 2018 zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 15 Euro verurteilt. Eine Eintragung ins Vorstrafenregister wäre bei diesem Strafmaß unumgänglich gewesen. Auch deshalb war der 23-Jährige in Berufung gegangen. Damals hatten sowohl der Verteidiger, als auch die Staatsanwaltschaft einen Freispruch gefordert – das Gericht hingegen war zu einer anderen Auffassung gelangt.

Die Anträge auf Freispruch waren damit begründet worden, dass dem Angeklagten die Taten nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden konnten. Dem Amtsgericht hatte es offenbar genügt, die Leiterin der Diakonie als Zeugin zu laden. Die wiederum hatte zuvor versucht, die Einzahlungen bei der Sparkasse nachzuvollziehen. Das scheint damals nicht zweifelsfrei gelungen zu sein – jedenfalls wurden vor dem Berufungsrichter nun nur noch acht der ehemals zwölf Unterschlagungen verhandelt.

Diese Taten räumte der Angeklagte dann auch ein, so dass keine Zeugen mehr gehört werden mussten. Durch das Geständnis des Angeklagten war eine umfangreiche Beweisaufnahme verzichtbar, es wirkte sich zudem strafmildernd aus. Die Berufungskammer entließ den jungen Mann mit einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 15 Euro – und damit unterhalb der Grenze einer Eintragung im Vorstrafenregister. „Lassen sie diese Straftat die letzte gewesen sein. Sie haben berufliche Pläne, setzen sie die jetzt um“, gab Richter Michael Börsch dem Angeklagten noch mit auf den Weg.

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