Prozess um Schwarzarbeit Bewährungsstrafen nach Geständnis

Kleve/Xanten · Zwei Männer geben zu, dass sie mehrfach Mitarbeiter beschäftigt haben, ohne Steuern und Sozialabgaben zu zahlen. Das Landgericht Kleve verurteilt sie, setzt die Strafe aber zur Bewährung aus.

Zwei Männer aus Xanten und Dorsten sind am Freitag zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt worden, weil sie Mitarbeiter beschäftigt haben, ohne Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen. Das Landgericht Kleve setzte die Strafe für drei Jahre zur Bewährung aus. Der Dorstener muss außerdem 22.500 Euro zahlen, vom Xantener wurden Vermögenswerte eingezogen, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Im Prozess hatten die 60 und 56 Jahre alten Männer ein Geständnis abgelegt. Demnach ging es um 57 Fälle von Steuerhinterziehung, und in 157 Fällen wurden Beiträge an die Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung nicht gezahlt. Dadurch entgingen dem Fiskus und den Sozialkassen mehr als 800.000 Euro. Die Anklage war von einem höheren Schaden ausgegangen. Das Gericht wertete aber alle Fälle vor November 2011 als verjährt. Die Tochter des Xanteners war wegen Beihilfe angeklagt gewesen, weil sie für ihn Rechnungen geschrieben hatte. Gegen Zahlung von 2500 Euro wurde das Verfahren gegen sie eingestellt.

(wer)
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