Sonsbeck Datenschutz: Sonsbeck scheut Prozess nicht

Sonsbeck · Der Fall des Sonsbecker Unternehmers, der durch einen Fehler eines Gerichtsvollziehers des Amtsgerichts Rheinberg zu Unrecht einen negativen Schufa-Eintrag erhielt (wir berichteten), sorgte in der Gemeinderatssitzung am Mittwochabend erneut für lebendige Diskussionen.

Sonsbeck: Stadt scheut Datenschutz-Prozess nicht
Foto: dpa, Jens Kalaene

So forderten einige Fraktionen die Verwaltung dazu auf, intern dafür Sorge zu tragen, dass sich ein solcher Fall nicht wiederholen kann.

Zum Hintergrund: Der Gerichtsvollzieher hatte beim Meldeamt der Gemeinde in einer Zwangsvollstreckungssache um die Herausgabe persönlicher Daten gebeten. Das Melderegister der Gemeinde spuckte nach den Angaben des Gerichtsvollziehers genau einen Treffer aus. Daraufhin wurden die Daten des vermeintlich „Gesuchten“ herausgegeben. Wie sich hinterher herausstellte, kam es durch eine zufällige Namensgleichheit aber zu einer Verwechslung, woraufhin der Geschädigte Dienstaufsichtsbeschwerde einlegte.

Sonsbecks Bürgermeister Heiko Schmidt betonte in der Ratssitzung erneut, dass die Verwaltung keinen Fehler begangen und sich an die geltenden Gesetze gehalten habe. Zuvor war der Gemeinde sowohl durch die Dienstaufsichtsbehörde, in diesem Fall der Kreis Wesel, als auch durch den Städte- und Gemeindebund die eigene Rechtsauffassung bestätigt worden. Daher scheue man auch keine gerichtliche Auseinandersetzung, sollte der zu Unrecht Geschädigte den Rechtsweg bestreiten.

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