Sonsbeck Grüne Vorgärten werden Pflicht

Sonsbeck · Der Rat hat sich darauf geeinigt, dass im Neubaugebiet „Kornfeld“ alle Vorgärten überwiegend mit lebendigen Pflanzen anzulegen sind. Städtische Schotterwüsten sollen so verhindert werden.

Sonsbeck: Grüne Vorgärten im neuen Baugebiet werden Pflicht
Foto: dpa/Uwe Anspach

(pm) Wer sich im neuen Baugebiet „Kornfeld“ in Sonsbeck ein Grundstück kaufen will, wird um einen bepflanzten Vorgarten nicht herumkommen. Das beschloss der Rat am Mittwoch mehrheitlich.

So wird in den textlichen Festlegungen des Bebauungsplans Nr. 38 „Kornfeld“ festgehalten, dass Vorgärten landschaftsgärtnerisch und überwiegend mit lebenden Pflanzen anzulegen sind. Die Formulierung „überwiegend“ schreibe demnach vor, dass der Anteil lebendiger Pflanzen bei 51 bis 100 Prozent liegen müsse. Splitt sei als gestalterisches Element zwar weiter zulässig, Schotterwüsten sollen aber ausgeschlossen werden.

In den vergangenen Wochen standen auf Wunsch der Politik noch weitergehende Formulierungen im Raum, um sicherzustellen, dass es nicht bei bloß 51 Prozent begrünter Fläche bleibe. Letztlich blieb man aber bei der ursprünglichen Variante, die nun umgesetzt wird.

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