Datenschützer warnt Neue Whatsapp-Richtlinien in Kraft - was Nutzer jetzt wissen müssen

Düsseldorf · Der Messenger-Dienst Whatsapp forderte von seinen Nutzern bis zum 15. Mai die Zustimmung zu den neuen Datenschutz-Richtlinien, die scharf kritisiert werden. Aber was passiert mit denen, die bis dahin nicht zugestimmt hatten?

 Rund 60 Millionen Menschen in Deutschland nutzen auf ihrem Handy Whatsapp. (Symbolbild)

Rund 60 Millionen Menschen in Deutschland nutzen auf ihrem Handy Whatsapp. (Symbolbild)

Foto: dpa/Hauke-Christian Dittrich

Am Samstag (15. Mai) war es soweit: Wer der neuen Datenschutz-Richtlinie des Textnachrichten-Dienstes Whatsapp bis dahin nicht zustimmt hatte, kann laut Auskunft des Anbieters „nicht mehr die volle Funktionalität“ nutzen. Hinter den neuen Richtlinien verbergen sich Änderungen, die eigentlich schon vor Monaten hätten in Kraft treten sollen. Doch Anfang des Jahres wurde der Termin auf Mitte Mai verschoben – auch, weil der Aufschrei unter den Nutzern groß war.

Konkret geht es bei den erzwungenen Änderungen vor allem um die Datenübermittlung an den Mutterkonzern Facebook. „Die WhatsApp-Bestimmungen enthalten umfangreiche Passagen, mit denen sich der Dienst das Recht einräumt, Daten der Nutzer mit anderen Facebook-Unternehmen zu teilen", kritisiert der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar. Deutlich wird dies an der folgenden Stelle der Whatsapp-Richtlinien: „Wir haben berechtigte Interessen, personenbezogene Daten zu folgenden Zwecken zu verarbeiten: Zur Förderung der Produkte von Facebook-Unternehmen und zum Versenden von Direktwerbung.“

Caspar hat am Dienstag eine Anordnung erlassen, die Facebook per sofortigem Vollzug verbieten soll, personenbezogene Daten von Whatsapp zu verarbeiten, was im Übrigen auch nicht mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU vereinbar ist. „Die Anordnung soll die Rechte und Freiheiten der vielen Millionen Nutzerinnen und Nutzer sichern, die deutschlandweit ihre Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen geben“, sagt Caspar. In Deutschland soll es derzeit rund 60 Millionen Whatsapp-Nutzer geben.

Caspar ergänzt: „Derzeit besteht Grund zu der Annahme, dass die Bestimmungen zum Teilen der Daten zwischen WhatsApp und Facebook mangels Freiwilligkeit und Informiertheit der Einwilligung unzulässig durchgesetzt werden sollen."

Zahlreiche Nutzer werden den Bedingungen bereits in den vergangenen Monaten zugestimmt haben. Was aber geschieht mit den Personen, die das bis zur Frist am 15. Mai nicht tun? „Du wirst zwar für kurze Zeit Anrufe und Benachrichtigungen erhalten, aber in der App weder Nachrichten lesen noch welche senden können“, teilt Whatsapp mit und betont, den Account nicht zu löschen, weshalb auch eine spätere Zustimmung noch möglich wäre. Wer seine Nachrichten aber definitiv gesichert haben möchte, sollte bis zum Wochenende vorsichtshalber ein Backup erstellen.

Kostenpflichtiger Inhalt Die Alternativen zu Whatsapp heißen etwa Threema oder Signal, die mit mehr Datenschutz punkten. Wirklich attraktiv werden diese aber wohl erst, wenn eine Großzahl der Nutzer sich von Whatsapp abwendet, was nach jetzigem Stand trotz aller Diskussion eher unwahrscheinlich ist.

Dem Bundeskartellamt könnte die Entwicklung Munition für ein aktuelles Verfahren liefern: Es will Facebook verbieten, die Daten des Kerndienstes mit denen von fremden Diensten inklusive Whatsapp hemmungslos zu verknüpfen und dies über entsprechende Regeln durchzusetzen.

Wenn sich weiter herausstellt, dass fast niemand Whatapp trotz der aufgedrängten neuen Nutzungsbedingungen verlässt, wäre dies ein weiterer Beweis für die Marktmacht von Facebook und Whatsapp: Nur wenige Menschen verlassen Whatsapp, weil zu viele andere dort schon mitmachen, das sogenannte „Locked-In-Problem“.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort