Beratungen in Xanten Wie Politik trotz Corona möglich sein soll

Xanten · Menschenansammlungen sollen wegen des Ansteckungsrisikos vermieden werden. Aber Xantens Politik muss auch weiter arbeiten können. Deshalb soll der Rat seine Befugnisse zeitweise dem Hauptausschuss übertragen.

 Das Foto zeigt die Ratssitzung im November im Schützenhaus: Der Raum ist größer als der Ratssaal, aber angesichts von 40 bis 50 Teilnehmern wird es trotzdem eng, wenn der gesamte Rat zusammenkommt.

Das Foto zeigt die Ratssitzung im November im Schützenhaus: Der Raum ist größer als der Ratssaal, aber angesichts von 40 bis 50 Teilnehmern wird es trotzdem eng, wenn der gesamte Rat zusammenkommt.

Foto: Ostermann, Olaf (oo)

Wegen der Corona-Pandemie berät Xantens Rat darüber, ob er seine Befugnisse für die nächsten Wochen dem Hauptausschuss überträgt. Dieser ist kleiner, daher würden weniger Menschen zusammenkommen, wenn die Politik etwas entscheiden muss. Aber Einzelratsmitglieder haben im Hauptausschuss kein Stimmrecht. Ein Überblick:

Warum werden nicht alle Sitzungen gestrichen? Die Gemeindeordnung legt fest, dass die Verwaltung der Gemeinde „ausschließlich durch den Willen der Bürgerschaft bestimmt“ und dass die Bürgerschaft durch den Rat sowie den Bürgermeister vertreten wird. Außerdem haben die Ratsmitglieder eine Kontrollfunktion gegenüber Bürgermeister und Verwaltung, wie das NRW-Ministerium für Kommunales erklärt. „Sie sind demokratisch legitimiert, mit Rechten und Pflichten durch die Bürgerschaft ausgestattet worden.“

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Nur wenn es nicht rechtzeitig möglich ist, den Hauptausschuss oder den Rat einzuberufen, und eine Entscheidung nicht aufgeschoben werden kann, „weil sonst erhebliche Nachteile oder Gefahren entstehen können“, erlaubt die Gemeindeordnung eine Dringlichkeitsentscheidung durch den Bürgermeister zusammen mit einem Ratsmitglied. Über eine Dringlichkeitsentscheidung muss zwar der Rat nachträglich noch abstimmen, aber dieses Mittel sollte die Ausnahme sein.

In Xanten steht außerdem eine wichtige Entscheidung an: Die Verwaltung legt am Dienstag, 26. Januar, den Haushaltsentwurf für 2021 vor, der Etat soll in den nächsten Wochen beraten und beschlossen werden. Er regelt, wofür die Stadt Geld ausgibt, es geht also um Xantens weitere Entwicklung. Die Politik muss die Möglichkeit haben, sich dazu äußern zu können. Deshalb ist auch denkbar, dass der Haushalt erst später verabschiedet wird.

Wie hat die Politik in den vergangenen Monaten gearbeitet? Im Sommer waren die Sitzungen vom Rathaus in die Mensa des Stiftsgymnasiums verlegt worden, im Herbst wechselten Verwaltung und Politik ins Schützenhaus, weil dort mehr Platz ist und die Teilnehmer etwas mehr Abstand zwischen sich lassen können. Voll wurde es trotzdem: Der Rat hat 41 Mitglieder (inklusive Bürgermeister Thomas Görtz). Hinzu kommen noch Mitarbeiter der Verwaltung und Besucher. Insgesamt sind also an die 50 oder mehr Menschen im Saal. Deshalb wird während einer Sitzung regelmäßig gelüftet. Im Dezember wurden außerdem die Fachausschüsse abgesagt und die Beratungen in den Rat verschoben, damit so selten wie möglich viele Menschen zusammensaßen, weil die Beratungen lange dauern können: Allein der öffentliche Teil der Ratssitzung im Dezember dauerte rund fünf Stunden.

Was schlägt die Verwaltung nun vor? Sie warnt, dass angesichts der hohen Infektionszahlen in der Region und der Virusmutationen ein „unvermeidbares Restrisiko“ verbleibe, trotz Vorsichtsmaßnahmen wie Lüften, Mundschutz und Abstand. Deshalb schlägt sie vor, dass bis Ende März alle Sitzungen abgesagt oder verschoben werden. Betroffen wären die Fach- und Bezirksausschüsse. Der Stadtrat soll deren Angelegenheiten an sich ziehen, außerdem soll er seine Entscheidungsbefugnis an den Hauptausschuss übertragen, damit auch Ratssitzungen ausfallen können und nur der Hauptausschuss zusammenkommen muss, um Entscheidungen zu treffen.

Er hat weniger Mitglieder als der Rat: 26 (inklusive Bürgermeister), Stimmberechtigt sind aber nur 22 (inklusive Bürgermeister). Die vier Einzelratsmitglieder Christina Appel (Linke), Anja Buchmann (parteilos), Heinz-Jürgen Küppers (FDP) und Matthias Voll (BBX) sind nur beratende Mitglieder. Sie würden also nicht abstimmen dürfen, sondern nur die Fraktionen: Die CDU hat im Hauptausschuss neun Vertreter, die SPD vier, die Freie Bürger-Initiative (FBI) und die Grünen haben jeweils drei, das Forum Xanten (FOX) hat zwei.

Grundlage für den Vorschlag der Verwaltung ist eine Änderung der Gemeindeordnung durch das Land, um die kommunale Selbstverwaltung während der Pandemie funktionsfähig zu halten. Aber damit der Rat seine Befugnisse an den Hauptausschuss delegiert, müssen zwei Drittel der Mitglieder zustimmen – weil sie damit ihre demokratisch legitimierten Rechte zeitweilig anderen übertragen, wie das NRW-Ministerium für Kommunales erklärt. Somit müssen sich 28 der 41 Mitglieder des Rates (inklusive Bürgermeister Görtz) dafür aussprechen. Die Abstimmung ist in der Sitzung des Stadtrats am Dienstag, 26. Januar, geplant.

Gibt es andere Vorschläge? Das Forum Xanten (FOX) schlägt einerseits vor, dass die Stadt die Rats- und Ausschusssitzungen live im Internet überträgt, damit die Anzahl der Anwesenden reduziert werden könne und auch Bürger die Beratungen von zu Hause aus verfolgen könnten. Einen solchen Vorschlag hatte schon die FDP im Sommer eingereicht. Die Politik muss darüber noch grundsätzlich beraten, weil datenschutzrechtliche Fragen zu klären sind: Würde eine Ratssitzung live im Internet übertragen, könnten je nach Kamera-Einstellung alle Anwesenden zu sehen sein – also die Stadtverordneten, die Verwaltungsmitarbeiter und auch die Besucher.

FOX spricht sich außerdem für einen Appell des Stadtrats an die Landesregierung aus, Online-Ratssitzungen zu ermöglichen. Die Wählergemeinschaft verweist auf die Gemeinde Wernau in Baden-Württemberg, die eine Ratssitzung als Video-Konferenz getestet hat. Bürger sollten die Beratungen auf einem Bildschirm in der Stadthalle verfolgen können, wie die Zeitung Teckbote berichtete.

Das NRW-Ministerium für Kommunales zeigte sich auf Anfrage skeptisch. Für die Beratungen der einzelnen Fraktionen seien Video-Konferenzen denkbar, aber für Rats- und Ausschusssitzungen gelte der Öffentlichkeitsgrundsatz, erklärte ein Sprecher. „Bürgerinnen und Bürger müssen nachvollziehen können, was wie beraten und beschlossen wird, da sie von den Beschlusslagen unmittelbar betroffen werden.“ Das sei durch digitale Formate nicht ohne weiteres möglich. Wenn aber der Öffentlichkeitsgrundsatz nicht eingehalten werde, seien die Beschlüsse unwirksam, ergänzte ein Sprecher des Städte- und Gemeindebundes NRW.

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