Entsorgung in Wermelskirchen Das Aus für die Gelbe Tonne

Wermelskirchen · Geringe Chancen: Die Stadt stellt das Bestreben für eine Wahlmöglichkeit der Bürger bei der Entsorgung des heimischen Verpackungsmülls ein.

 Gelbe Tonnen wird es in Wermelskirchen nicht geben.

Gelbe Tonnen wird es in Wermelskirchen nicht geben.

Foto: Uwe Plien

Es wird keine Gelbe Tonne in Wermelskirchen geben. Damit sind die Ratsentscheidung, wonach jeder Bürger die Möglichkeit zur Wahl zwischen Gelber Tonne oder Gelbem Sack bekommen sollte, und die vorangegangene Bürgerbefragung durch die Stadtverwaltung hinfällig. Grund dafür ist die aktuelle Rechtsprechung, wie die Verwaltung auf der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses mitteilte. Dieser nahm den Verwaltungsvorschlag, den am 27. Mai 2019 getroffenen Beschluss des Stadtrats wegen mangelnder Aussicht auf Erfolg nicht weiter zu verfolgen, mehrheitlich hin – bei einer Enthaltung von Marco Frommenkord (FDP) und einer Gegenstimme von Henning Rehse (Freie Wähler).

Rehse hatte mit WNKUWG, heute Freie Wähler, den Stein für eine Wahlmöglichkeit zwischen Tonne und Sack zur Entsorgung des Verpackungsmülls mit dem Grünen Punkt ins Rollen gebracht. „Dass wir nicht den Müll in das Duale System zurückführen können, wie wir wollen, ist in meinen Augen ein Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung“, wetterte Rehse im Ausschuss. Der Entsorgungsbetrieb „Schönmackers“ praktiziere die Auswahl zwischen Tonne oder Sack in anderen Kommunen. „Wir möchten diese Wahlmöglichkeit unseren Bürgern in Wermelskirchen nicht vorenthalten“, begründete der Fraktionsvorsitzende der Freien Wähler sein Abstimmungsverhalten, für das er jedoch keine weiteren Stimmen fand.

Er habe so ein Endergebnis kommen sehen, meinte Henning Rehse, denn: „Ich habe mich von Anfang mit diesen Anwälten nicht wohl gefühlt, die uns davon abgeraten haben, uns mit der ‚Müll-Mafia‘ anzulegen.“ Bürgermeisterin Marion Lück legte die Entscheidung in die Hände der Kommunalpolitiker (“Sie entscheiden“), bemerkte aber zu den Erfolgsaussichten: „Aus Sicht der Verwaltung sieht das nicht gut aus.“ Stadtverwaltungs-Justiziar Michael Winkelmann erläuterte, dass die Gerichte bei ihren Entscheidungen auf das Verpackungsgesetz abheben, das eine effektive und umweltfreundliche Erfassung des Mülls fordere. Ein weiterer Punkt der Gerichte sei, dass auch die eigene Satzung der Stadt keine derartige Wahlfreiheit beispielsweise bei der Restmüll-Entsorgung (Graue Tonne) vorsehe.

Nach dem Ratsbeschluss im Mai 2019 hatte die Verwaltung eine Befragung unter 16.000 Grundstücks- und Wohnungseigentümern in Wermelskirchen durchgeführt. 38,11 Prozent sprachen sich damals für eine Gelbe Tonne aus, 61,89 Prozent für den Gelben Sack. Am 14. Dezember 2020 erließ die Stadt eine Rahmenvorgabe, um das „gelbe“ Wahlrecht in Wermelskirchen durchzusetzen. Zwei Instanzen später bestätigte das Oberverwaltungsgericht Münster im Juli 2022 die Bedenken, welche in erster Instanz die Rechtmäßigkeit der Rahmenvorgabe bezweifelten.

Mike Galow (Die Linke) wollte auf der Sitzung wissen, was „der Spaß“ gekostet habe. An Gerichtskosten gut 1500 Euro, an Anwaltskosten in 2021 und 2022 knapp 2100 Euro. „Zuzüglich mehrere Tausend Euro an Verwaltungskosten“, wie die Verwaltung auf Nachfrage unserer Redaktion bestätigte.

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