Amtsgericht Amtsgericht zieht Wagen nicht ein

Wermelskirchen · 57-jähriger Rentner darf sein Auto behalten, den Führerschein ist er aber los.

Eigentlich war die Verhandlung vor dem Amtsgericht eine ganz klare Sache. Einem 57-jährigen Rentner aus Wermelskirchen, der mittlerweile in Hückeswagen wohnt, war vorgeworfen worden, gleich viermal ohne Führerschein auf Wermelskirchener Stadtgebiet erwischt worden zu sein. An zwei Tagen im Juli des Vorjahres war der Mann auf der Altenberger Straße und in Unterebbinghausen von der Polizei kontrolliert worden. Gleich zweimal im Abstand von gerade einmal anderthalb Stunden erwischten ihn Polizeibeamte dann im September, ebenfalls in Unterebbinghausen. Der Mann, der von einem Rechtsanwalt vertreten wurde, gab alles zu, stritt nichts ab. „Das wird eine kurze Einlassung: Es ist alles ganz genauso gewesen“, sagte der Rechtsanwalt.

Nun würde es im Grunde genommen nur noch darum gehen, welche Strafe der 57-Jährige für sein Fehlverhalten bekommen sollte. Allerdings hatte die Staatsanwaltschaft wegen der Häufigkeit der Fälle, die Einziehung des benutzten Fahrzeugs angeordnet. „Seinen Führerschein hat mein Mandant bereits in einem anderen Verfahren abgegeben“, sagte der Rechtsanwalt und bat das Gericht, dies bei der Gesamtstrafe zu berücksichtigen.

In seinem Plädoyer ging der Verteidiger aber auch auf die angeordnete Einziehung des Autos ein. „Klar, das Problem ist: Fährt er weiter, oder nicht? Deswegen hat die Staatsanwaltschaft das auch beantragt“, sagte der Rechtsanwalt. Allerdings gab er zu bedenken, dass der 57-Jährige zum Tatzeitpunkt sehr abgelegen gewohnt habe und zwischenzeitlich nach Hückeswagen umgezogen sei. „Dort wohnt er zentraler und näher zur Stadt. Ich hege die stille Hoffnung, dass er künftig mit dem Bus fährt und eingesehen hat, dass es so nicht geht“, sagte der Rechtsanwalt. Er halte die von der Staatsanwältin geforderte Strafe – 80 Tagessätze zu je 30 Euro, 18 Monate Führerscheinsperre und die Einziehung des Wagens – für zu hoch.

Das sah auch der Richter so. „Sie leben aktuell von Ihrer Rente, staatlicher Unterstützung und nur 2000 Euro Gespartem“, konstatierte der Richter. „Das mag sich vielleicht vermessen anhören, aber es ist eine große Belastung für mich“, gab der Angeklagte zu Protokoll. Da er sich geständig zeigte, wenngleich die hohe Häufigkeit des gleichen Delikts sich auch negativ auf das Strafmaß auswirke, wie der Richter sagte, verurteilte er den Angeklagten zu 80 Tagessätzen zu je 20 Euro und einer weiteren Sperre von zwölf Monaten. Sein Auto durfte er behalten.

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