Rheinisch-Bergischer Kreis Verstärkte Kooperation für Kinderschutz

Rhein-Berg · Polizei und Jugendämter rücken noch enger zusammen als bisher. Landrat und Bürgermeister unterzeichnen eine Kooperationsvereinbarung. Intensivierte Kontinuität im Dienst des Wohles von Jungen und Mädchen ist das Ziel.

 Jugendämter und Polizei verstärken ihre Zusammenarbeit, um Kinder zu schützen. Hier ein Symbolbild aus einem Childhood-Haus in Leipzig.

Jugendämter und Polizei verstärken ihre Zusammenarbeit, um Kinder zu schützen. Hier ein Symbolbild aus einem Childhood-Haus in Leipzig.

Foto: dpa/Jan Woitas

Erst der Komplex von Kindesmissbrauch in Bergisch Gladbach, dann der Fall eines Pädophilen, der kurz vor seiner Verhaftung in Tente von Wuppertal nach Wermelskirchen umgezogen war: Fälle von Kindesmissbrauch schlagen hohe Wellen und stehen im Fokus der Öffentlichkeit.

Beim Kinderschutz werden die Jugendämter des Kreises und der Kommunen sowie die Kreispolizeibehörde noch enger zusammenarbeiten. Hierzu haben Landrat Stephan Santelmann für die Kreispolizeibehörde und das Jugendamt des Rheinisch-Bergischen Kreises sowie die Bürgermeisterinnen Marion Lück (Wermelskirchen) und Bondina Schulze (Rösrath) sowie die Bürgermeister Frank Stein (Bergisch Gladbach), Christoph Nicodemus (Overath) und Frank Steffes (Leichlingen) eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet. „Sie soll die bewährte Zusammenarbeit zwischen Polizei und Jugendämtern, den fachlichen Austausch und die Handlungssicherheit aller professionell Beteiligten zum Schutz von Kindern vor Gewalt, Vernachlässigung und sexualisierter Gewalt weiter verbessern“, erläutert die Kreisverwaltung.

„Unser Ziel ist es, die Akteure im Bereich Kinderschutz noch stärker zu vernetzen und die bereits sehr gute Zusammenarbeit weiter zu stärken, um gemeinsame Strategien im Umgang mit riskanten Lebenslagen von Kindern und Jugendlichen zu entwickeln. Denn der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor psychischer oder körperlicher Gewalt ist ein enorm wichtiges gesellschaftliches Thema“, sagt Santelmann.

Die Kooperationsvereinbarung beschreibt nicht nur die Zusammenarbeit zwischen Kreisjugendamt, den Jugendämtern der Städte und der Kreispolizeibehörde, sie regelt zudem gemeinsame Gesprächstermine für den Informationsaustausch. So sind regelmäßige Infoveranstaltungen, gemeinsame Fortbildungen, verbindliche Verfahrensabläufe, Rückmeldungen und regelmäßige Austauschtreffen vorgesehen.

In der Vereinbarung zwischen den Jugendämtern und der Polizei geht es unter anderem um die Grundlagen der Zusammenarbeit. „Die Kooperation ist erfolgreich, wenn jede Seite die Arbeitsgrundlagen der anderen kennt“, beschreibt Frank Stein, Vorsitzender der Bürgermeisterkonferenz in Rhein-Berg. Die Vereinbarung erklärt Zuständigkeiten und zum Beispiel, wie die jeweils andere Behörde organisiert und erreichbar ist. Außerdem wird thematisiert, welche gesetzlichen Arbeitsaufträge es für welche Behörde gibt und welche Arbeitsprinzipien sich daraus ergeben.

Die Polizei hat zwei wesentliche Aufgaben: Straftaten aufdecken und verfolgen sowie allgemeine oder im Einzelfall bestehende Gefahren abwehren. Soweit zum geeigneten Schutz von Kindern erforderlich, ist die Polizei verpflichtet, das Jugendamt oder andere Jugendhilfeorganisationen frühzeitig einzubeziehen, um die Durchführung weiterer Maßnahmen zu gewährleisten. Die Polizei gibt beispielsweise entsprechende Informationen an das zuständige Jugendamt weiter, wenn Kinder in ihrer Familie häuslicher Gewalt ausgesetzt sind. Auch bei Hinweisen auf Verwahrlosung der Wohnung oder Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung von Kindern und Jugendlichen wird das Jugendamt hinzugezogen.

Der Schutzauftrag der Jugendämter bei Kindeswohlgefährdung beinhaltet grundsätzlich keine Verpflichtung, die Polizei einzuschalten oder einen Sachverhalt zur Anzeige zu bringen. Allerdings muss das Jugendamt prüfen, wie betroffene Kinder am besten geschützt werden können. Gegebenenfalls kann also eine Hinzuziehung der Polizei im konkreten Einzelfall erforderlich sein.

Zwei Arbeitskreise dienen der regelmäßigen Zusammenarbeit von Jugendämtern und Polizei. Im Arbeiskreis „Gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ arbeiten seit Jahren die Opferschutzbeauftragten der Polizei, die Jugendämter und weitere Fachstellen wie der Kinderschutzbund und die Erziehungsberatungsstellen zusammen. Anspruch ist es, eine fachlich fundierte und vor allem kontinuierliche Auseinandersetzung mit dem Thema sexualisierte Gewalt zu fördern und den Menschen, die in der Praxis tätig sind, Ansatzmöglichkeiten für ihre tägliche Arbeit aufzuzeigen.

Der Arbeitskreis „Psychosoziale Prävention“ ist ein kreisweiter, interdisziplinärer Zusammenschluss von hauptberuflich tätigen Fachkräften, die einen wesentlichen Arbeitsschwerpunkt im Bereich der psychosozialen Prävention für junge Menschen haben. Akteure sind die Jugendämter, das Kreisgesundheitsamt, die Polizeibehörde, die untere Schulaufsicht für Grundschulen und die Präventionsfachdienste verschiedener freier Träger.

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