Tönisvorst Gegenwind für zwei Windräder

Vorst · In Vorst und Süchteln formiert sich Widerstand am geplanten Standort für zwei 200 Meter hohe Windenergieanlagen. Geplant ist eine Petition an den Landtag. Für seine Zustimmung ist Bürgermeister Goßen in die Kritik geraten.

Im Landschaftsschutzgebiet Flöthbach sollen zwei 200 Meter hohe Windräder errichtet werden.

Im Landschaftsschutzgebiet Flöthbach sollen zwei 200 Meter hohe Windräder errichtet werden.

Foto: Heribert Brinkmann

Über die Schlufftrasse mit dem Fahrrad, über die Oedter Straße mit dem Auto: Viele Vorster nutzen gern das Wäldchen Rottheide/Auffeld zum Spazieren oder Hunde ausführen. Sie blicken über grüne Wiesen, durch die die Willicher Flöth und die Hoffloth (Stadtgrenze zu Viersen) fließen. Es ist das Landschaftschutzgebiet Flöthbach. Dort will das Unternehmen SL-Windenergie aus Gladbeck zwei 200 Meter hohe Windenergieanlagen errichten. Das ist höher als der Kölner Dom (157 Meter) und ein Mehrfaches der Vorster Pfarrkirche St. Godehard (75 Meter).

Etwa zehn Familien in Vorst und Hagen haben sich zusammengetan, und immer weitere kommen hinzu. Wie die meisten von ihnen wohnt Sprecherin Monika Nentwig-Nolden  am Steeghütterweg direkt am Zusammenfluss der Grenzbäche, rund 650 Meter von den Standorten der Windräder entfernt. Bis zum Ortsrand von Vorst sind es auch nur 900 Meter. Das Kabinett der Landesregierung hat Änderungen am Landesentwicklungsplan beschlossen, der in der ersten Jahreshälfte verabschiedet werden soll. Dort ist ein planerischer Vorsorgeabstand von 1500 Metern zu Wohngebieten vorgesehen. Nach diesen neuen Bestimmungen wäre der Vorster Standort für die Windenergieanlagen nicht mehr möglich.

      Der Naturschutzbeirat des Kreises wurde über die Pläne nur informiert.

  Der Naturschutzbeirat des Kreises wurde über die Pläne nur informiert.

Foto: Achim Blazy

Die Anwohner, die überwiegend erst durch die Zeitung von den Plänen erfahren haben, sind auch wegen der behördlichen Vorgehensweise fassungslos und versuchen, die Windräder noch zu verhindern. Oder zumindest den richtigen demokratischen Weg über Planungsausschuss und Offenlegung zu gehen. Sie haben deshalb eine Petition an den Landtag verfasst, mit dem Ziel, die Bauarbeiten nicht zu beginnen, bevor nicht die rechtlich gebotenen Schritte vor einer Entscheidung über eine Baugenehmigung nachgeholt sind.

Im Rathaus gibt man sich unschuldig: „Landesrecht bricht Kommunalrecht.“ Gemeint ist damit, dass der geltende Flächennutzungsplan der Stadt keine Vorrangzonen an dieser Stelle vorsieht. Nun hat aber die Bezirksregierung im April 2018 diese beiden Vorrangzonen in ihren Regionalplan aufgenommen. Das steht im Widerspruch zum Flächennutzungsplan, der angepasst hätte werden müssen. Unter Umgehung des Planungsausschusses und der Öffentlichkeit hat nun Bürgermeister Thomas Goßen gegenüber dem Kreis sein planerisches Einvernehmen erklärt. Damit kann der Kreis nun die Baugenehmigung erteilen. Der Bürgermeister hat sein Einvernehmen ohne Beteiligung des Planungsausschusses erklärt. Dieser Schritt beschleunigt das Verfahren und verhindert Schadenersatzforderungen des Unternehmens in Millionenhöhe, die man in der Verwaltung vielleicht befürchtet.

Hans Joachim Kremser (SPD), Vorsitzender des Planungsausschusses, ist „sehr verärgert“. Auf seinen Brief vom 10. Februar hat Kremser bis heute keine Antwort erhalten. „Ohne weitere Information Ihrerseits an den zuständigen Ausschuss und den Rat haben Sie jetzt still und leise Fakten geschaffen, die nun die Erteilung der Baugenehmigung der Windkraftanlagen zur Folge hat.“ Und SPD-Fraktionsvorsitzender Heinz Michael Horst fragt sich sogar, ob der Regionalplan überhaupt rechtmäßig sei. Das müsse man juristisch überprüfen.

Die direkten Anwohner sammeln jetzt Unterschriften und treffen auf weitere Empörte. Über die E-Mail Windraeder.Vorst@gmail.com kann man Kontakt zu den Gegnern der geplanten Windräder aufnehmen.

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