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Versuchter Totschlag Alpener sticht Stiefvater nieder

Alpen · Ein 34-jähriger Mann aus Alpen muss sich seit dieser Woche vor dem Landgericht in Kleve wegen versuchten Totschlags verantworten. Er hat die Tat gestanden.

 Die Verhandlung vor dem Landgericht in Kleve wird am 10. April fortgesetzt.

Die Verhandlung vor dem Landgericht in Kleve wird am 10. April fortgesetzt.

Foto: dpa/Jan-Philipp Strobel

Ein 34-jähriger Mann aus Alpen muss sich vor dem Landgericht Kleve wegen, wie es die Staatsanwältin formulierte, des Versuchs verantworten, „einen Menschen zu töten, ohne ein Mörder zu sein, und ihn körperlich misshandelt“ zu haben. Kai G. soll seinem Stiefvater Ende September mit den Worten „Ich steche dich ab“ ein Küchenmesser in den Rücken gestoßen und den am Boden liegenden Mann geschlagen haben.

Zwei Zeugen seien dem Schwerverletzten zu Hilfe gekommen, hätten den Angeklagten vom Opfer weggezogen und ihm das Messer abgenommen. Es habe höchste Lebensgefahr bestanden. Das Opfer soll massiv geblutet haben und sei nur durch eine sofortige Notoperation gerettet worden. Der Angeklagte wurde noch am Tatort festgenommen, sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Der Alkoholtest habe einen Promillewert von 1,48 ergeben.

Der Angeklagte, der während des ersten Verhandlungstages immer wieder in Tränen ausbrach, leugnete die Tat nicht. Er äußerte sich aber nicht weiter zur Sache, wohl aber zu seiner Person und seinen Beweggründen. Er habe eine Woche vor der Tat erfahren, dass sein Stiefvater, mit dem er nach eigenen Angaben „nie klar gekommen“ sei, seine zwölfjährige Tochter missbraucht haben soll. Das würde das spätere Opfer allerdings bestreiten.

Der Angeklagte lebt mit seiner Frau und den beiden Kindern seit Januar 2018 in einer Wohnung im Obergeschoss des Hauses, das sein Stiefvater gekauft und in das dieser mit seiner Frau, der Mutter des Angeklagten, am 29. September einziehen wollte – dem Tag der Tat. Kai G. habe sich gegen Mittag eine Cola mit Ouzo gemischt, im Fernsehen Fußball geschaut, sei immer wieder heimlich in die Küche gegangen und habe getrunken.

Seine Mutter, zu der der Angeklagte nach eigener Aussage ein gestörtes Verhältnis hat – sie ging nachts arbeiten, der Junge wurde von Tanten oder der Oma versorgt –, habe angerufen, um zu sagen, dass sie und ihr Mann auf dem Weg seien. Als der Umzugswagen vorfuhr, habe er ein Küchenmesser in den Hosenbund gesteckt. Er habe seinen Stiefvater zur Rede stellen wollen: „Was hast du mit meiner Tochter gemacht?“ Der habe alles abgestritten und gegrinst. „Da ging bei mir das Licht aus.“ Ja, er habe zugestochen, so der Angeklagte auf Nachfrage des Vorsitzenden Richters. Aber er habe den Stiefvater nicht töten wollen. Der Prozess wird am 10. April fortgesetzt.

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