Hauptausschuss Rheinberg Stadt denkt über Glasverbot auf den Spielplätzen nach

Rheinberg · Diesen Vorschlag machte die CDU-Fraktion im Hauptauschuss. Er stieß auf breite Zustimmung, auch bei Rheinbergs Stadtverwaltung.

 Im Stadthaus möchte man künftig kein Glas auf Spielplätzen mehr.

Im Stadthaus möchte man künftig kein Glas auf Spielplätzen mehr.

Foto: Archiv/Shutterstock

In Sachen Gleichstellung ist Rheinbergs Verwaltung vorangekommen – das war am Dienstag einhelliger Tenor im Hauptausschuss der Stadt. Anlass war der Bericht über den Gleichstellungsplan 2016 bis 2018, nachdem der Anteil weiblicher Beschäftigter und von Frauen in Führungspositionen gestiegen ist.

Alle Parteien begrüßten diese Entwicklung. Die Grünen hoben die Bereitschaft der Männer hervor, von sich aus in Elternteilzeit zu gehen. Für die SPD brachte Jürgen Madry dabei den Gedanken ins Spiel, die Stelle der Gleichstellungsbeauftragten von zwei Dritteln auf eine volle Stelle hochzustufen. Mit der Stelle im bisherigen Umfang sei man „gut unterwegs“, unterstrich dagegen die Beigeordnete Rosemarie Kaltenbach. Breiten Raum nahm die Debatte um die neue „ordnungsrechtliche Verordnung“ ein, die die Zustimmung des Gremiums fand. Anlass war dabei das Thema Vandalismus an den Schulhöfen der Stadt. Man habe jetzt eine Handhabe gegen Vandalismus, lobte Jürgen Becker von der FDP. Ähnlich sah das auch die SPD. Die CDU dagegen wollte die Vorlage um ein Verbot von Rauschmitteln auf Schulhöfen ergänzt sehen. Jonny Strey vom Fachbereich Sicherheit und Ordnung sah hierfür allerdings keinen Anlass.

Positiv kam der Vorschlag für ein Glasverbot auf Spielplätzen an. CDU-Fraktionschef Erich Weisser erinnerte in dem Zusammenhang an einen Vorfall in Pfalzdorf, wo ein Kind durch Schnittverletzungen mit Glas gestorben sei. Beigeordnete Rosemarie Kaltenbach unterstützte den Vorstoß. Und Bürgermeister Frank Tatzel machte deutlich, dass man das Glasverbot im Rahmen des Katalogs als „Empfehlung an den Rat“ durchaus aufnehmen kann.

Für die SPD thematisierte das Ratsmitglied Günter van Wesel die Frage, ob man nicht dem leidigen Problem mit den Hinterlassenschaften von Hunden – insbesondere am Wall – über „offensivere Maßnahmen“ und stärkere Kontrollen begegnen solle. „Das ist eine Sauerei“, konstatierte er. Das Ordnungswidrigkeitsgesetz sehe Bußgelder zwischen fünf und 1000 Euro vor. Es gelte der Verhältnisgrundsatz, erläuterte Jonny Strey vom Fachbereich Sicherheit und Ordnung der Stadt. Für Kontrollen benötige man Personal. „Wir haben aber nur vier Mitarbeiter im Außendienst, davon drei in Teilzeit.“ Die Politik müsse also über das Personal regeln, wie viel Kontrolle man in der Stadt wolle.

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