Remscheid Kindergeld gibt es auch noch nach dem Abitur

Remscheid · BERGISCHES LAND (red) Bald endet für viele Abiturienten die Schule. Oft sind die Eltern verunsichert, wie es mit der Zahlung des Kindergeldes weitergeht. Muss sich mein Kind sogar arbeitslos melden, bis es mit seiner Ausbildung oder seinem Studium beginnt?

Die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit klärt auf: Eine Meldung bei der Arbeitsagentur ist nur in Einzelfällen notwendig. Eine Meldung ist nicht erforderlich, wenn etwa der nächste Ausbildungsabschnitt (Berufsausbildung, Studium) innerhalb von vier Monaten nach Beendigung der Schulausbildung beginnt. Aber auch, wenn sich die Unterbrechung unverschuldet etwas länger gestaltet, kann für ein Kind weiterhin Kindergeld gezahlt werden, wenn es auf einen Ausbildungs- oder Studienplatz wartet und die entsprechende Bewerbung für den Ausbildungs- oder Studiengang nachweisen kann.

Wichtig ist immer, die Pläne des Kindes schriftlich mitzuteilen. Die Formulare stehen im Internet unter www.familienkasse.de bereit. Eltern können sich auch telefonisch informieren: Die Familienkasse ist von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr (gebührenfrei) erreichbar unter Telefon 0 800 / 4 5555 30.

(RP)
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