Heiligenhaus Lkw-Fahrer stand unter Drogen

Heiligenhaus · (RP) Mitarbeitern eines Supermarkts an der Velberter Straße fiel Mittwochnachmittag ein Sattelzugfahrer auf, der Ware anlieferte: Der Mann war unruhig, konnte kaum stillstehen, tänzelte herum. Sie verständigten umgehend die Polizei.

 Zeugen verständigten die Polizei. Sie hatten  das auffällige Benehmen eines Lieferfahrers bemerkt.

Zeugen verständigten die Polizei. Sie hatten das auffällige Benehmen eines Lieferfahrers bemerkt.

Foto: dpa/Carsten Rehder

Beamte kontrollierten kurz darauf den 40-jähruigen Mann aus dem Ruhrgebiet. Das hatte, laut Polizei, unmittelbare Folgen: Ein Drogentest ergab eindeutige Hinweise auf den Konsum von Amphetaminen.

Der Polizeibericht erläutert die weiteren Folgen, unabhängig vom Heiligenhauser Fall: Nach einem belastenden Blutprobenergebnisses erwarten die betroffenen Fahrer für eine nachgewiesene Drogenfahrt schon beim ersten Mal mindestens ein einmonatiges Fahrverbot, zwei Punkte in Flensburg und ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro. Im Wiederholungsfall und bei weiteren Fällen steigen die Bußgeldandrohungen auf 1000 und 1500 Euro an, die Eintragungen im Flensburger Zentralregister erhöhen sich auf drei Punkte. In jedem Fall erhält aber die zuständige Straßenverkehrsbehörde immer unverzüglich Kenntnis von den Feststellungen und Untersuchungsergebnissen der Polizei, um dann in eigener Zuständigkeit über die grundsätzliche Eignung des Betroffenen zum weiteren Führen von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr zu entscheiden. Es kann dann auch ein dauerhafter Führerscheinentzug drohen. Dieser hängt davon ab, wie lange ein Konsum zurückliegt und in welcher Konzentration konsumiert wurde. Zur Beweisführung kann die zuständige Straßenverkehrsbehörde ein ärztliches Gutachten und / oder eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (abgekürzt: MPU) anordnen. Sagt das ärztliche Gutachten aus, dass ein chronischer Drogenkonsum vorliegt, wird der Führerschein mit Sicherheit entzogen.

Grund dafür ist, dass dem Konsumenten nicht zugetraut wird, seinen Konsum und die Teilnahme am Straßenverkehr sicher zu trennen.

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