Prozess in Wuppertal „Loverboy“ soll Frauen ausgebeutet haben

Heiligenhaus · In Wuppertal muss sich ein 29 Jahre alter Mann aus Heiligenhaus vor Gericht verantworten, weil er zwei Frauen mit der „Loverboy“-Masche ausgebeutet haben soll. Der Mann soll Mitglied der Hells Angels sein.

 Vor dem Wuppertaler Landgericht muss sich ein 29-jähriger Heiligenhauser verantworten.

Vor dem Wuppertaler Landgericht muss sich ein 29-jähriger Heiligenhauser verantworten.

Foto: Janicki, Dietrich (jd-)

Er war der klassische „Loverboy“. Erst soll er eine Frau ins Bett und in eine Beziehung gelockt haben, dann die andere. Am Ende lagen fremde Männer neben den beiden damals 18-Jährigen - und der Angeklagte soll als Zuhälter das Geld abkassiert haben. Mehr als 100.000 Euro sollen es gewesen sein, den „Freundinnen“ soll der mittlerweile 29-Jährige Heiligenhauser nur Geld für Zigaretten zugeteilt haben.

Was derzeit vor dem Wuppertaler Landgericht verhandelt wird, hätte auch Einblicke in die Rocker-Szene. Mittlerweile ist klar: Der Angeklagte wird von drei Anwälten verteidigt und will selbst nichts sagen. Er soll bei den Hells Angels mitmischen und die hatte man offenbar auch als Zuschauer erwartet. Um Tumulte im Sitzungssaal zu vermeiden, hatte das Gericht zuvor sitzungspolizeiliche Anordnung verfügt. Durch die „Schleuse“ musste am Ende nur ein paar Zuschauer und die saßen kopfschüttelnd im Saal, während Richter und Anwälte gleich nach dem Verlesen der Anklage über das Strafmaß debattierten. Ein solches Rechtsgespräch ist ein legitimes Mittel der juristischen Verständigung - dennoch wirkt es befremdlich, wenn der Vorwurf des Menschenhandels und der Zuhälterei auf eine solche Weise abgehandelt wird. „Man verschachert hier die Geschichte meiner Mandantin“, war dann auf dem Flur auch von Rechtsanwältin Sandra Buhr zu hören. Sie vertritt eine der Frauen als Nebenklägerin und weiß, wie sich deren Leben seit der Beziehung zum Angeklagten verändert hat. Schon nach der ersten gemeinsamen Nacht habe der ihrer Mandantin gesagt, das sie für ihn anschaffen gehen solle. Die damals 17-Jährige habe das abgelehnt und die Beziehung beendet. Und dann habe der Heiligenhauser an ihrem 18.Geburtstag an der Türe gestanden, mit einer Rose in der Hand und Liebesschwüren auf den Lippen. Die Frau zog zu ihm nach Heiligenhaus, in dessen elterliche Wohnung. Anfangs karrte er sie ohne Führerschein in ein Bordell, später soll sie eine Wohnung in Essen gemietet haben. Vom ersten Tag an habe er die Regeln aufgestellt: Nicht küssen und nur mit Gummi. Älteren Männern solle sie in die Augen schauen, darin könne man die Dollarscheine sehen.

War sie anfangs noch zur Schule gegangen, hielt der Angeklagte seine „Freundin“ später davon ab, indem er die Wohnungstür versperrte und den Schlüssel versteckte. Die Kunden wurden im Schlafzimmer empfangen, während der Angeklagte hinter dem Vorhang das Geschehen überwachte und später das Geld zählte. Mehr als 100.000 Euro soll die Frau dem Heiligenhauser überlassen haben, der davon laut Anklage habe teure Autos kaufen wollen. Während er der Freundin noch gesagt haben soll, dass sie für eine gemeinsame Zukunft anschaffen gehe, soll das längst auch eine zweite Frau getan haben. Mit ihr soll er Reizwäsche und Kondome gekauft haben, um ihr nach der ersten Woche gleich 10.000 Euro abzunehmen. Um sie ins Bordell zu zwingen, soll er sie geohrfeigt und an den Haaren durch die Wohnung gezogen haben. Sie habe die Trennung gefürchtet und sei wieder anschaffen gegangen. Am Ende hatten sich beide Frauen vom Angeklagten getrennt. Der hat über seine Verteidiger ein Geständnis angekündigt, dass ihnen möglicherweise eine Zeugenaussage erspart.

„Es handelt sich hier nicht um einen klassischen Fall des Menschenhandels“, so der Vorsitzende Richter Ulrich Krege. Die Frauen seien nicht durch Gewalt und List, sondern allenfalls durch Überredungskünste in die Prostitution gedrängt worden. Der Angeklagte habe von Beginn an mit „offenen Karten“ gespielt, letztlich seien die Frauen auf die „Loverboy-Masche“ hereingefallen. Das Geständnis des Angeklagten vorausgesetzt, kündigte die Kammer an, eine Freiheitsstrafe zwischen drei und vier Jahren verhängen zu wollen.

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