Corona-Pandemie in Radevormwald Neue Corona-Regeln im Sana Krankenhaus

Radevormwald · Seit Montag gelten im Radevormwalder Krankenhaus neue Corona-Regeln. Grundsätzlich dürfen weiter nur geimpfte, getestete oder genesene Personen ins Krankenhaus. Im Freien gibt es keine Maskenpflicht mehr.

 Seit Montag gelten im Sana Krankenhaus in Radevormwald neue Regeln.

Seit Montag gelten im Sana Krankenhaus in Radevormwald neue Regeln.

Foto: Sana

Es ist nicht die erste Fassung der Corona-Regelung für das Sana Krankenhaus Radevormwald. Und vermutlich wird es auch nicht die letzte sein. Ganz aktuell ist am Montag die aktuelle Fassung in Kraft getreten, die den Aufenthalt für Besucherinnen und Besucher sowie für Patientinnen und Patienten regelt. Das teilt Unternehmenssprecherin Susanne Kuczera auf Anfrage dieser Redaktion mit. „Die Regelung gilt für unser Krankenhaus – wenn von der Sana-Gruppe eine neue Regelung kommt, können wir sie an unsere Gegebenheiten anpassen“, sagt sie.

Die vielleicht sichtbarste Änderung betrifft dabei den Außenbereich des Klinikums an der Siepenstraße. „Ab sofort gilt dort im Freien keine Maskenpflicht mehr“, sagt Susanne Kuczera. Grundlage dafür sei die Einhaltung der restlichen Bestandteile der AHA-Regelung: Abstand und Hygiene. „Mindestens gelten hier weiterhin die anderthalb Meter Abstand und das regelmäßige Desinfizieren der Hände an den bereitgestellten Spendern“, sagt die Unternehmenssprecherin.

Im Inneren gelte auch weiter die Regel, einen Mund-Naseschutz zu tragen. „Und das gilt für alle Besucherinnen und Besucher, Patientinnen und Patienten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim Aufenthalt im Haus“, sagt Susanne Kuczera. Eine Ausnahme gelte für Patientinnen und Patienten in ihrem Zimmer, sofern dort kein Besuch anwesend sei. „Nach der Vorgabe des Arbeitsschutzes muss das Personal im direkten und engen Kontakt zu Patientinnen und Patienten oder anderen Mitarbeitenden eine FFP2-Maske tragen“, sagt die Unternehmenssprecherin.

Die 3G-Regel – geimpft, getestet, genesen – gilt für alle Besucherinnen und Besucher. „Grundsätzlich wird der Nachweis zusammen mit dem Lichtbildausweis überprüft. Wer ohne Symptome ist, bekommt einen grünen Aufkleber, der an der Kleidung sichtbar anzubringen ist“, sagt Susanne Kuczera. Darauf vermerkt seien neben einem tagesaktuellen Stempel, um Missbrauch zu verhindern, auch der Name und die Zielstation. So könne garantiert werden, dass auch nur diejenigen Bereiche des Krankenhauses besucht würden, die nötig seien. „Aber auch offensichtlich symptomatische Besucherinnen und Besucher dürfen das Krankenhaus betreten – wenn sie einen negativen Schnelltest vorlegen, der nicht älter als sechs Stunden sein darf“, sagt Susanne Kuczera.

Auf eine Checkliste und die Erfassung der Adressdaten werde hingegen künftig verzichtet. Der Grund dafür sei, dass keinerlei Überprüfung durch das Gesundheitsamt oder das Ordnungsamt erfolgt sei. Auch für die Patientinnen und Patienten würden angepasste Regelungen gelten, sagt die Unternehmenssprecherin. „Neben den Notfällen gibt es im Krankenhaus auch sogenannte elektive ambulante Patientinnen und Patienten. Dabei handelt es sich um geplante Eingriffe – zum größten Teil aus dem Bereich der Chirurgie“, sagt Susanne Kuczera. Diese Menschen dürften ihre Termine nur nach der 3G-Regel wahrnehmen. Bei der telefonischen Terminvereinbarung würden diese ambulanten Elektivpatientinnen und -patienten direkt auf die bestehenden Regelungen hingewiesen – und an der Krankenhauspforte auf die 3G-Regel überprüft, beziehungsweise im Anschluss daran mit dem bereits erwähnten grünen Aufkleber versehen. „Wer stationär zu einem geplanten Eingriff aufgenommen wird, wird generell auf der jeweiligen Abteilung auf das Coronavirus hin getestet“, sagt die Unternehmenssprecherin. Vor einem Notfalleingriff kann man sich natürlich nicht noch extra testen lassen. Daher würden diejenigen Personen, die mit einem akuten Notfall ins Sana Krankenhaus eingeliefert würden, direkt bei ihrer Aufnahme in der jeweiligen Ambulanz auf das Coronavirus getestet. „Das gilt übrigens ebenfalls für die eventuellen Begleitpersonen dieser Patientinnen oder Patienten“, sagt Susanne Kuczera.

Die aktuellen Regelungen sind auf der Website des Sana-Krankenhauses kommuniziert – wobei auch der Unterschied zwischen Besucherinnen und Besucher sowie Patientinnen und Patienten herausgestellt wird. Freigegeben sind übrigens wieder die Getränkeautomaten sowie die Getränke zur Selbstbedienung auf allen Normal-Stationen. „Auch unsere Aufenthaltsräume auf den Stationen können wieder benutzt werden – wobei hier ebenfalls die Einhaltung der AHA-L-Regelungen verpflichtend sind: ausreichend Abstand, Hygiene in Form von Händedesinfektion, das Tragen einer Atemschutzmaske sowie regelmäßiges Lüften“, sagt Susanne Kuczera.

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