Sanierung der Kohlstraße in Radevormwald „Nicht erst nach Beschluss mit Anliegern sprechen“

Radevormwald · Die AL-Fraktion im Radevormwalder Stadtrat kündigt an, sich weiter gegen die für Anlieger teure Sanierung der Kohlstraße zu positionieren.

Die geplante Sanierung der Kohlstraße nach dem Bundesbaugesetz sorgt für Kritik aus den Reihen der Politik.

Die geplante Sanierung der Kohlstraße nach dem Bundesbaugesetz sorgt für Kritik aus den Reihen der Politik.

Foto: Stefan Gilsbach

Die Fraktion der Alternativen Liste (AL) im Radevormwalder Rat kündigt an, sich gegen den geplanten Vollausbau der Kohlstraße und der Dahlhauser Straße zu positionieren. Im jüngsten Bauausschuss war es um die Sanierung der Kohlstraße gegangen, die von der Stadt für 2024 geplant ist (unsere Redaktion berichtete). Da die Straße noch nie vollständig ausgebaut wurde, so erläuterte Ulrich Dippel, Leiter des Technischen Bauamtes, sei die Maßnahme rechtlich ein Erstausbau. Das bedeutet, nicht das Kommunale Abgabengesetz (KAG), sondern das Bundesbaugesetz (BBauG) ist die Grundlage, was eine Beteiligung der Grundstückseigentümer von 90 Prozent an den Kosten bedeutet. Eine Kostenübernahme durch den unter der vergangenen NRW-Landesregierung geschaffenen Entlastungsfonds ist nicht möglich – dieser betrifft nur Maßnahmen nach dem KAG.

Für Petra Ebbinghaus (AL) ist das ein Unding. Bereits bei der Vorstellung des neuen Straßen- und Wegekonzeptes hatte die AL-Fraktion Widerstand angekündigt. „Solche Vorhaben muss man vorher mit den Betroffenen besprechen, nicht erst dann, wenn Beschlüsse getroffen wurden“, kritisiert die Ratsfrau. Im Sommer soll es allerdings eine Bürgerversammlung mit den Anliegern geben, kündigte Ulrich Dippel im Ausschuss an.

Auch die Grundstücksbesitzer an der Dahlhausener Straße in Herbeck müssen mit dem stark verspäteten und teuren Erstausbau der Straße rechnen. Das sei kaum zu vermitteln, meint Petra Ebbinghaus. „Diese Straße war früher der Hauptverkehrsweg, wenn man aus den Wupperorten nach Radevormwald fahren wollte. Wie kann man da von einem Erstausbau sprechen?“ Die Politikerin ärgert sich zudem darüber, dass im vergangenen Wahlkampf den Einwohnern von NRW suggeriert worden sei, die Beiträge würden abgeschafft.

In der Landespolitik wird aktuell wieder über das Thema der Anliegerbeiträge gestritten. Die FDP kritisiert, dass die schwarz-grüne Landesregierung plant, die Verjährungsfrist für die Erschließungskosten neu gebauter Straßen zu verdoppeln. Damit wickele die CDU ein Projekt wieder ab, dass sie noch im April 2022 gemeinsam mit den Liberalen beschlossen habe, ärgert sich Dominik Trautmann, der Kreisvorsitzende der FDP Oberberg. „Sobald der Teer vor der Haustür der Bürgerinnen und Bürger trocken ist, hat die Kommune bisher zehn Jahre Zeit, die sogenannten Erschließungsbeiträge bei den Anliegern einzuziehen. Danach verfallen alle Beitragspflichten für die Bürgerinnen und Bürger. Jetzt will die CDU diese Frist aber auf 20 Jahre hochsetzen.“ Die FDP halte diese kurzfristig angekündigte Neuregelung für „unverhältnismäßig und beliebig“, erklärt Trautmann und fordert die oberbergischen Landtagsabgeordneten von CDU und Grünen auf, dem Gesetz nicht zuzustimmen.

Diese Diskussion, erklärt Burkhard Klein, Leiter der Ämter für Stadtplanung und Bauaufsicht in Radevormwald, habe mit dem Fall der Kohlstraße und der Dahlhausen Straße allerdings nichts zu tun. „Bei dieser Debatte geht es um Straßen, die bereits ausgebaut wurden“, erläutert er den Unterschied. Im Fall der beiden genannten Radevormwalder Straßen habe es aber noch gar keinen offiziellen Erstausbau gegeben. Im Fall der Dahlhauser Straße, gibt Klein zu bedenken, könnte die Belastung der Grundstückseigentümer sogar noch höher werden, weil sich die Summe auf weniger Anlieger verteile.

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