Politik in Radevormwald Rats-Streaming – nicht alle möchten gefilmt werden
Radevormwald · Nicht alle Vertreter von Politik und Verwaltung sind von der Idee eines Video-Streamings angetan. Es gab eine unverbindliche Umfrage unter den Ratsmitgliedern. Dabei zeigte sich, dass nicht alle Fraktionsvertreter bereit sind, sich filmen zu lassen.
Werden Ratssitzungen in Radevormwald künftig gestreamt? Die Diskussion läuft bereits seit Jahren, im Rat am Dienstag soll erneut darüber gesprochen werden, nachdem im Haupt- und Finanzausschuss im Januar das Thema wieder auf die Tagesordnung gesetzt worden war. Eine Arbeitsgruppe dazu hatte sich im Februar erstmals getroffen. Dabei zeigte sich: Nicht alle Vertreter von Politik und Verwaltung sind von der Idee eines Video-Streamings angetan. Man habe eine unverbindliche Umfrage unter den Ratsmitgliedern veranstaltet, dabei habe sich gezeigt, dass nicht alle Fraktionsvertreter bereit sind, sich filmen zu lassen. „Rückmeldungen aus der Verwaltung von den gefragten Mitarbeitenden ergab das gleiche Bild“, heißt es in der aktuellen Vorlag für den Rat.
Bevor die Verwaltung die Maßnahmen für eine Übertragung in die Wege leite, müsse eine Grundsatzentscheidung getroffen werden. Auch soll festgelegt werden, wie viele Kameras verwendet werden sollen, ob Gäste hinzu geschaltet werden könnten, ob eine Aufzeichnung erwünscht ist, wie lange diese gespeichert werden soll und so fort.
Die Fraktion der Unabhängigen Wählergemeinschaft (UWG) hatte sich besonders dafür eingesetzt, den Bürgern das Streaming von Ratssitzungen anzubieten. Fraktionsvorsitzender Bernd-Eric Hoffmann äußerte sich zu den noch offenen Fragen, über die in der Ratssitzungen gesprochen werden soll. So halte die Wählergemeinschaft die Anzahl von zwei Kameras für ausreichend, beispielhaft könne die Anordnung des Rats-TV in Solingen dienen. Was das Dazuschalten von Gästen angehe, so ist dies nach Meinung der UWG kein grundlegendes Kriterium.
Eine Aufzeichnung der Sitzungen sei „selbstverständlich erwünscht und notwendig“, schreibt Hoffmann. Eine Veröffentlichung der Aufzeichnung nach 48 Stunden halte man für völlig ausreichend, der Zugriff solle einfach über die Webseite der Stadt oder andere geeignete Portale möglich sein. Die Speicherung der Aufzeichnung für die Dauer einer Legislaturperiode des Rates (fünf Jahre) halte man für ausreichend.