Radevormwalder mit Marihuana aufgegriffen Drogen konsumiert statt einer Arbeit nachzugehen

Radevormwald · Ein 23-jähriger Radevormwalder wurde für den Besitz von Drogen zu einer Geldstrafe von 300 Euro verurteilt. Bei dem jungen Mann wurden insgesamt 10,5 Gramm Marihuana gefunden.

 Ein 23 Jahre alter Radevormwalder musste sich wegen Drogenbesitzes vor Gericht verantworten.

Ein 23 Jahre alter Radevormwalder musste sich wegen Drogenbesitzes vor Gericht verantworten.

Foto: dpa/Uli Deck

Keine Ausbildung, keine Ambitionen arbeiten zu gehen, aber in Besitz von Marihuana – das war das Bild, das ein 23-Jähriger Radevormwalder als Angeklagter am Wipperfürther Amtsgericht von sich abgab. Bei ihm wurden im Oktober 2021 insgesamt 10,5 Gramm Marihuana gefunden.

Dass der Besitz von Betäubungsmitteln in Deutschland nach wie vor verboten ist, sollte dem jungen Mann bekannt sein. „Jedes Gramm, was sie haben, ist strafbar“, betonte der Richter in der Verhandlung. Sein Vergehen gab der 23-jährige auch unumwunden zu. „Es war falsch von mir. Man muss bezahlen für das, was man gemacht hat“, sagte er. Mit gesenktem Kopf saß er im Gerichtssaal und erwartete das Strafmaß.

Sein Pflichtverteidiger legte ein gutes Wort für seinen Mandanten ein, der schon zweimal nach Jugendstrafrecht verurteilt worden war. „Es war nur eine überschaubare Menge an Betäubungsmitteln, und mein Mandant hat den Cannabis-Besitz reumütig zugegeben. Ich denke, eine angemessene Verwarnung sollte ausreichen“, sagte der Anwalt. Die Staatsanwaltschaft sah das jedoch anders und forderte eine Geldstrafe von 400 Euro (40 Tagessätze à zehn Euro).

Auf die Frage des Richters nach den Ambitionen, sich eine Arbeits- oder Ausbildungsstelle zu suchen, antwortete der Radevormwalder: „Ich möchte jetzt nicht arbeiten – wegen der Pandemie. Aber die ist ja bald vorbei.“ Irritiert von dieser Antwort stellte der Richter klar, dass die Pandemie keineswegs bald vorbei sein wird und dass sie kein Argument sei, um nicht arbeiten zu gehen. „Wenn man schon nicht arbeitet, sollte man das mit den Drogen sein lassen. Es gibt genug Leute, die deshalb ihr Leben nicht auf die Reihe kriegen, denn die Drogen machen müde und antriebslos“, betonte der Richter.

Das Gericht verurteilte den 23-Jährigen schließlich für den unerlaubten Drogenbesitz zu 30 Tagessätzen à zehn Euro. Neben den 300 Euro muss der Radevormwalder die Kosten des Verfahrens tragen. Auf Rechtsmittel verzichteten die Prozessbeteiligten, wodurch das Urteil sofort rechtskräftig wurde.

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