Verbände haben Entscheidung verkündet So setzen die Fußballer ihren Spielbetrieb fort

Amateurfussball · Am Donnerstagabend kündigten zwei von drei Fußballverbänden in NRW an, wie die Saison vorerst fortgesetzt wird. Es gilt 2G – aber mit Ausnahmen. Im Jugendbereich setzen Ligen aus. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

 Wie geht der Fußball mit den Corona-Regeln um? Am Donnerstagabend haben die Verbände sich erklärt.

Wie geht der Fußball mit den Corona-Regeln um? Am Donnerstagabend haben die Verbände sich erklärt.

Foto: imago images/Michael Weber/Michael Weber IMAGEPOWER via www.imago-images.de

Wie geht es am Wochenende mit dem Spielbetrieb im Amateurfußball weiter? Während die meisten Sportverbände bereits am Mittwoch – nachdem die neue Corona-Verordnung am Dienstag veröffentlicht wurde – vereinbarten, dass der Spielbetrieb unter Einhaltung der 2G-Regel stattfindet, ließen sich die Fußballverbände lange Zeit bei der endgültigen Entscheidung. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

Findet der Spieltag im Amateurfußball am Wochenende statt? Eine endgültige Entscheidung war für Freitagmorgen erwartet, wenn sich die Verantwortlichen der Verbände – Mittelrhein, Niederrhein und Westfalen – final beratschlagt haben. Doch vieles deutete bereits im Vorfeld darauf hin, dass die Hinrunde bis zum Jahreswechsel regulär weiterlaufe. Da es die Corona-Verordnung erlaube, blieben die Partien vom Wochenende angesetzt, sagte FVN-Pressesprecher Thomas Palapies-Ziehn bereits am Mittwoch unserer Redaktion. Am Donnerstagabend erklärten dann der Mittelrhein- und Westfalenverband, dass die Ligen unter Wahrung der 2G-Regel weitergeführt werden. Für die Kontrolle der Nachweise – bei Spielern wie Zuschauern – seien die Vereine verantwortlich. Im Jugendbereich wird unter Einhaltung der 3G-Regel bis zu den C-Junioren weitergespielt. Die Spiele der A- und B-Junioren werden für 2021 abgesetzt. „Der FVM trägt damit dem Umstand Rechnung, dass Impfungen für diese Altersgruppen erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich waren.“ Auch beim FVN wird der Spielbetrieb weiterlaufen, ein offizielles Statement will der Verband am Freitag veröffentlichen.

Gilt dann ausnahmslos 2G für den Spielbetrieb im Amateurfußball? Laut Verordnung: Nein. Der Landessportbund NRW (LSB) hatte aufgrund von „Interpretationsspielräumen“ in den Formulierungen bei der Landesregierung um Aufklärung gebeten – und damit Dynamik in die Angelegenheit gebracht. Dabei erhielt man am Donnerstag als Rückmeldung, dass die Verordnung deutlich weitreichendere Ausnahmen von der 2G-Regel zulässt, als zunächst angenommen. Demnach ist es für Nicht-Immunisierte möglich, sich in „allen Ligen und Wettkämpfen im Profi- und Amateursport, deren Fachverbände dem Landessportbund NRW oder einer Mitgliedsorganisation des DOSB angehören“, mit einem PCR-Testfreizutesten. Das beinhaltet auch alle regionalen Verbände, die einem Bundesverband im Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) angehören, beispielsweise auch den FVN und den FVM, deren Dachverband der Deutschen-Fußball-Bund ist. „Das heißt, die Regel ist anwendbar bis in die Kreisklasse“, sagt Christoph Niessen, Vorstandsvorsitzender des LSB.

Viele Sportverbände hatten am Mittwoch bereits erklärt, auf 2G zu setzen – also ohne Ausnahmen durch einen PCR-Test. Das war allerdings vor der Mitteilung des LSB. Der Mittelrheinverband gab in seiner Ankündigung am Donnerstagabend nun bekannt, dass eine Teilnahme  am Spiel- und Trainingsbetrieb mit PCR-Test nun möglich sei. „Laut der aktuellen Verordnung reicht übergangsweise auch ein höchstens 48 Stunden alter, negativer PCR-Test aus, um am Trainings- oder Spielbetrieb teilnehmen zu können.“ Auch beim FVN soll diese Option angeboten werden.

Im Gespräch mit unserer Redaktion ordnete LSB-VorsitzenderNiessen allerdings ein: „De facto macht es keinen Unterschied zwischen 2G und der Möglichkeit, sich mit einem PCR-Testfreizutesten. PCR-Tests werden keine breitflächige Anwendung finden. Daher läuft es darauf hinaus, dass diese Gruppe vom Sportbetrieb ausgeschlossen wird.“ Zur Erinnerung: PCR-Tests sind kostenpflichtig, in der Regel ab 60 Euro aufwärts.

Was ist mit den Übungsleitern und Vereinsangestellten? Für Übungsleiter, Trainer und Betreuer gilt keine 2G-Regel – aus dem einfachen Grund, da sie als Beschäftigte gelten, auch wenn sie ehrenamtlich tätig sind. Und für diese Personengruppe gilt nach der Verordnung die 3G-Regel. Bedeutet: Soweit keine Immunisierung vorliegt, ist ein Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) oder ein PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) in der Theorie ausreichend. Außerdem muss eine Maske getragen werden.

Warum dauerte die Entscheidung für das Wochenende so lange? Der Fußball in NRW wird durch den Westdeutschen Fußballverband vertreten. Dieser setzt sich aus den drei Landesverbänden Mittelrhein, Niederrhein und Westfalen zusammen. Da die Corona-Verordnung erst am Dienstagnachmittag veröffentlicht wurde, und sich auf dieser Basis alle Verbände beratschlagen mussten, um eine gemeinsame Vorgehensweise vorstellen zu können, zögerte sich die Verkündung der Entscheidung hinaus.

Wie ist der Stand für die Hallenstadtmeisterschaft in Mönchengladbach? Normalerweise hätte der Stadtsportbund Mönchengladbach (SBB) die Auslosung für die diesjährige Stadtmeisterschaft in der Jahnhalle am Montag oder Dienstag vornehmen wollen. Aufgrund der aktuellen Situation und der Zurückhaltung der Vereine, wurde dieses Vorhaben zunächst auf Eis gelegt. Etwa die Hälfte der 33 Mannschaften habe sich angemeldet, wobei bereits einige Mannschaften ihre Teilnahme – sowohl im Senioren- als auch im Jugendbereich – kategorisch ausgeschlossen haben. Auf Grundlage der neuen 2G-Regel trifft sich das Präsidium des SBB am kommenden Mittwoch, 1. Dezember, und berät über das weitere Vorgehen und ob der Budenzauber das zweite Jahr in Folge ausfallen muss.

In einer früheren Version dieses Artikel hieß es, dass die Verbände noch keine Entscheidung verkündet hätten. Dies ist am Donnerstag um 18.30 Uhr geschehen. Wir haben den Artikel deshalb aktualisiert.

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