Monheim Infektionsschutzgesetz KOD prüft 3G-Regel im Berufsverkehr
Monheim · Die meisten Nutzer des öffentlichen Nahverkehrs begrüßen die neuen Regeln und auch die Kontrollen in den Bussen der Monheimer Bahnbetriebe. Sie halten ihre Nachweise bereit.
Seit Mittwoch gilt im öffentlichen Nahverkehr die 3G-Regel. Das bedeutet: Fahrgäste müssen nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder negativ getestet sind – zusätzlich zur Maskenpflicht. „Für uns ist das eine Riesenherausforderung“, sagt Frank Niggemeier-Oliva, Geschäftsführer der Bahnen der Stadt Monheim (BSM). Aber da die BSM-Busfahrer die Impf- oder Testnachweise nicht selber überprüfen könnten, arbeite die BSM dabei mit dem städtischen Ordnungsamt zusammen. „Die Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes werden nun auch die 3G-Regel stichprobenartig prüfen“, so Niggemeier-Oliva.