Arbeitslose in Mönchengladbach So lief der Start des Bürgergelds beim Jobcenter Mönchengladbach

Mönchengladbach · Mehr Geld, mehr Schonvermögen, weniger Sanktionen: Seit Januar wird in Mönchengladbach nicht mehr Arbeitslosengeld II („Hartz IV“), sondern Bürgergeld ausbezahlt. Wie der Übergang lief und welche Rolle Sanktionen beim Gladbacher Jobcenter spielen.

Klaus Müller ist Geschäftsführer des Mönchengladbach Jobcenters.

Klaus Müller ist Geschäftsführer des Mönchengladbach Jobcenters.

Foto: Andreas Gruhn

Das Bürgergeld hat zum Jahreswechsel das Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) abgelöst. Und in Mönchengladbach ist der Übergang für die 17.000 Bedarfsgemeinschaften reibungslos gelaufen. Das sagt Klaus Müller, Geschäftsführer des Jobcenters. „Es hat nicht mehr Beschwerden gegeben als bei jedem Monatswechsel auch“, sagt Müller. Das wichtigste sei gewesen, dass das Geld nahtlos fließe, das war zentral umgesetzt worden. „Wir waren hier natürlich in Bereitschaft“, sagt Müller. „Aber es hat hervorragend funktioniert.“

Mit dem Bürgergeld gibt es auch einige Neuerungen, nicht nur die Erhöhung des Regelsatzes etwa für Alleinstehende auf 502 Euro. In einer Karenzzeit von einem Jahr bleibt auch ein Vermögen von 40.000 Euro geschützt. Dieser Punkt hatte im Bund für heftigen Streit zwischen Ampel-Koalition und CDU gesorgt – ebenso wie Sanktionen bei Pflichtverletzungen und Meldeversäumnissen. In der Mönchengladbacher Realität aber habe dies in der Vergangenheit kaum eine Rolle gespielt, sagt Klaus Müller: „Wir haben eine Sanktionsquote von 1,5 bis zwei Prozent. In Einzelfällen wurden Sanktionen bei mangelnder Mitwirkung ausgesprochen, die auch wehgetan haben. Aber es hat hier nie auch nur annähernd eine solche Rolle gespielt wie in der politischen Diskussion“, sagt Müller.

Sorge bereitet ihm ein ganz anderer Punkt: Die Energiekrise ist bei den Bürgergeld-Beziehern noch gar nicht angekommen. Das geschieht einmal über Heizkostenabrechnungen, die aber zu den Kosten der Unterkunft gehören und dementsprechend vom Jobcenter (und damit der Stadt) getragen werden. „Die großen Abrechnungen kommen da erst noch“, warnt Müller. „Wir erwarten für Mitte 2023 hohe Nachforderungen, wenn die großen Baugesellschaften ihre Abrechnungen erstellen.“ Strom hingegen muss anders als die Heizkosten aus dem Regelsatz von den Leistungsempfängern bezahlt werden. „Deshalb ist beim Strom das Problem für die Leistungsempfänger viel größer. Die Regelsatzerhöhung wird bei vielen Bürgergeld-Empfängern allein vom Stromabschlag aufgezehrt werden. Da haben wir schon erste Einzelfälle.“

Das betrifft dann auch Geflüchtete aus der Ukraine, die nach Mönchengladbach gekommen sind und hier vom Jobcenter betreut werden. Von Juni bis Dezember 2022 kamen so 1448 Arbeitssuchende aus der Ukraine in die Stadt, die vom Jobcenter betreut werden. Schätzungen des Jobcenters zufolge sind insgesamt 2001 Geflüchtete aus der Ukraine in Mönchengladbach, die eine Anstellung suchen oder nicht erwerbsfähig sind und aus diesem Grund Leistungen vom Jobcenter beziehen. Zwei Drittel der Geflüchteten seien Frauen, und 700 Kinder seien dabei.

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