Weitere Dokumente gefordert Klage auf Akteneinsicht zu „Sven“

Mönchengladbach · Im Streit um die Beteiligung der NEW an einem E-Car-Sharing pochen Grüne, FDP und Linke auf ihr Kontrollrecht. Stadt verweist auf Aktienrecht.

 Im März hatte die NEW das E-Auto „Sven“ im Hugo Junkers Hangar präsentiert.

Im März hatte die NEW das E-Auto „Sven“ im Hugo Junkers Hangar präsentiert.

Foto: Bauch, Jana (jaba)

In der Sitzung des Finanzausschusses am vergangenen Mittwoch hatte Reiner Gutowski für die FDP noch nachgefragt, wann denn seitens der Stadt die Akteneinsicht zu den Vorgängen rund um das Car-Sharing-Projekt „Sven“ der Stadttochter NEW gewährt wird. „Wenn wir die Akten haben, stellen wir fest, was freigegeben werden kann“, betonte Rechtsdezernentin Dörte Schall (SPD). Offenbar ist die Opposition jedoch mit der Geduld am Ende. Die Fraktionen von FPD, Grünen und Linken im Stadtrat haben jetzt Klage eingereicht im Verfahren der rechtswidrigen NEW-Beteiligung an der „share2drive“, dem Entwickler des E-Autos „Sven“, teilten sie nun mit.

Sie lassen sich den Angaben zufolge durch den Münsteraner Verwaltungsrechtler Wilhelm Achelpöhler vertreten und machen ihr Recht auf weitergehende Akteneinsicht geltend. Damit wollen die drei Fraktionen klären, wie es zum Kauf der Geschäftsanteile an der „share2Drive“ durch die NEW AG kommen konnte. Sie berufen sich bei ihrer Klage auf Paragraf 55 Abs. 4 Satz1 der Gemeindeordnung NRW. Demnach gebe es keine Regelungen, das Akteneinsichtsrecht in dieser Sache zu beschränken oder auszuschließen.

Die Stadtverwaltung um Oberbürgermeister Hans Wilhelm Reiners (CDU) habe ihnen bislang Akteneinsicht in den Teil der Dokumente verweigert, die die Kommunikation mit der NEW AG betreffen und die Aufschluss geben könnten. Argumentiert werde mit dem Aktienrecht, das Aufsichtsrats­mitglieder zu besonderer Verschwiegenheit verpflichtet. Dem Aufsichtsrat gehören aus dem Mönchengladbacher Rathaus OB Reiners als Vertreter des Gesellschafters Stadt sowie CDU-Fraktionschef Hans Peter Schlegelmilch (Aufsichtsratschef) und SPD-Fraktionschef Felix Heinrichs als Entsandte des Stadtrats an.

Der Kauf der Anteile zur Entwicklung von „Sven“ war von der Bezirksregierung als Kontrollbehörde unter Leitung von Birgitta Radermacher (CDU) und der übergeordneten Landesministerin Ina Scharrenbach (CDU) massiv kritisiert worden, insbesondere deshalb, weil vor dem Kauf – wie in der Gemeindeordnung vorgesehen – weder Stadtrat noch Bezirksregierung eingebunden wurden. Auch die Grenzen wirtschaftlicher Betätigung kommunaler Unternehmen sahen sie überschritten und forderten die Rückabwicklung des Geschäfts. Die soll laut den Beteiligten erfolgen. Reiners, seine Viersener Amtskollegin und der Heinsberger Landrat hatten sich bei der entscheidenden Aufsichtsratssitzung der Stimmen enthalten, weil sie aus ähnlichen Gründen Bedenken hatten.

Die Opposition macht bei ihrer Forderung auf weitreichendere Akteneinsicht geltend, keine Berichte der Aufsichtsratsmitglieder, sondern nur Einsicht in die Unterlagen zu verlangen. Man nehme damit eine Kontrollfunktion wahr. Die Einschränkung der Kontrolle gegenüber Aktiengesellschaften gelte nicht für die Stadtverwaltung, die vom Rat sehr wohl kontrolliert werden müsse. Zudem gehe es um den Schriftverkehr, der erkläre, wie es zu der Beteiligung kommen konnte.

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