Unterlagen nur unvollständig vorgelegt NRW-Verfassungsgerichtshof sieht im Lügde-Ausschuss Parteirechte verletzt

Düsseldorf · SPD und Grüne bemängeln in einem sogenannten Organstreitverfahren, dass ihnen im Lügde-Untersuchungsausschuss vom Innenministerium nicht alle angeforderten Akten zugänglich gemacht worden seien. Nun hat ihnen das NRW-Verfassungsgericht teilweise Recht gegeben.

 Das NRW-Verfassungsgreicht bei der Bekanntgabe der Entscheidung.

Das NRW-Verfassungsgreicht bei der Bekanntgabe der Entscheidung.

Foto: dpa/Guido Kirchner

Justiz- und Innenministerium haben nach einer Entscheidung des nordrhein-westfälischen Verfassungsgerichtshofes Rechte von Landtagsabgeordneten von SPD und Grünen verletzt. Das teilte der Gerichtshof nach der Entscheidung am Dienstag in Münster mit. Die Parlamentarier hatten in einem Organstreitverfahren bemängelt, dass ihnen für den Untersuchungsausschuss Lügde im Düsseldorfer Landtag zum sexuellen Missbrauch auf einem Campingplatz im Kreis Lippe Akten nicht vollständig vorgelegt worden waren. Die Klage der Abgeordneten hatte demnach aber nur in Teilen Erfolg (Az.: VerfGH 177/20).

Nach Auffassung der Verfassungsrichter hat das Innenministerium bei einem Teil der Akten mit Verweis auf das Justizministerium bis zuletzt nichts vorgelegt und damit das Recht auf Aktenvorlage verletzt. Dies treffe auch auf weitere Akten der Staatsanwaltschaft Detmold zu, die vom Justizministerium nicht vorgelegt worden seien, auf die der Ausschuss aber nie verzichtet habe.

Außerdem sei das Justizministerium gegenüber dem Ausschuss seinen Informationspflichten nicht genügend nachgekommen, nachdem sich im Frühsommer 2020 herausgestellt habe, dass es zu erkennbaren Verzögerungen bei der Aktenvorlage kommen werde. Der zeitliche und personelle Aufwand für die Anonymisierung und Pseudonymisierung zum Schutz der Opfer war falsch eingeschätzt worden. „Die danach unzweifelhaft eingetretene Verzögerung der Vorlage der Akten insbesondere der Staatsanwaltschaft und des Landgerichts Detmold sei nicht in einer nachvollziehbaren und plausiblen Weise kommuniziert worden“, sagte die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofes, Ricarda Brandts, in ihrer mündlichen Begründung. Es sei nicht nachvollziehbar und plausibel kommuniziert worden, rügte der Verfassungsgerichtshof.

Weitere Verfassungsverstöße der Minister stellte der Gerichtshof nicht fest. Eine weitere Klage von SPD und Grünen wies der Verfassungsgerichtshof ab. Er war nicht fristgerecht eingegangen. Hier ging es um die Forderung, die unbearbeiteten Originalakten in ein sogenanntes Verwahrgelass zu geben. Dabei werden die Akten treuhänderisch von einer neutralen Stelle aufbewahrt und unter bestimmten Voraussetzung zur Einsicht bereitgestellt.

(th/dpa)
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