Babymord-Prozess in Mönchengladbach Mutter und Vater des getöteten Ben wollen vor Gericht aussagen

Mönchengladbach · Baby Ben wurde nur sechs Wochen alt. Wegen Mordes, Totschlags durch Unterlassen und Misshandlung müssen sich seit Donnerstag seine Eltern vor dem Landgericht Mönchengladbach verantworten.

Der Vater und die Mutter des toten Säuglings sitzen zwischen Justizbediensteten auf der Anklagebank. Davor die beiden Verteidiger Henning Hußmann (links) und Ingo Herbort.

Der Vater und die Mutter des toten Säuglings sitzen zwischen Justizbediensteten auf der Anklagebank. Davor die beiden Verteidiger Henning Hußmann (links) und Ingo Herbort.

Foto: Reichartz,Hans-Peter (hpr)

Blass im Gesicht betreten die Angeklagten am Donnerstag den Gerichtssaal des Mönchengladbacher Landgerichts. Am ersten Tag des Babymord-Prozesses, an dem nur die Anklageschrift vorgelesen wird, sind viele Medienvertreter und Zuschauer gekommen – trotz der Hitze, die auch im Gerichtssaal Einzug gehalten hat. Die Mutter und der Vater des getöteten Säuglings Ben sitzen seit Anfang Februar in Untersuchungshaft. Dem 30-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, sein Kind ermordet und gequält zu haben. Seine gleichaltrige Partnerin ist wegen Totschlags durch Unterlassen in Tateinheit mit Misshandlung von Schutzbefohlenen angeklagt.

Baby Ben wurde am 19. Dezember 2017 geboren. Es soll ein Wunschkind gewesen sein. Doch am 16. Januar 2018 kam es laut Anklage nach dem Besuch eines Kinderarztes zu einer Vielzahl erheblicher körperlicher Gewalteinwirkungen. Der Vater soll den Säugling unter anderem auf dem Arm gehalten und ihn dabei derart heftig mit der Hand auf den Rücken gedrückt haben, dass das Baby sich erbrach. Er habe seinen Sohn außerdem aus seinem Arm fallen lassen, wobei der Säugling zuerst mit dem Kopf auf den Wickeltisch und danach auf dem Boden aufgeschlagen sei.

Außerdem soll sich der 30-Jährige täglich mehrfach auf Bens Bauch und Brust mit vollem Körpergewicht abgestützt haben, so dass das Baby nicht mehr atmen konnte.

Während der Staatsanwalt die Anklagevorschrift vorliest, hat der angeklagte Vater (30) immer wieder stille Weinkrämpfe. Ihm droht bei einer Verurteilung wegen Mordes eine lebenslängliche Haft. Ab und zu formen seine Lippen Sätze wie: „Das stimmt so nicht.“

Auch bei der Mutter fließen Tränen. Aber sie wirkt gefasster, schaut meistens zu Boden, auch als der Staatsanwalt die Liste von Bens Verletzungen vorliest.

In der Nacht vom 31. Januar auf den 1. Februar 2018 habe der Angeklagte Ben mit dem Kopf auf eine Decke gedrückt, bis er nicht mehr geatmet habe, so der Staatsanwalt. Dann habe er das Baby umgedreht und wie zum Schlafen hingelegt. Gestorben sei der Säugling durch das Erstickungsgeschehen, aber auch durch einen erheblichen Blutverlust in der Bauchhöhle. Die Angeklagte sei bei den Misshandlungen teilweise anwesend gewesen, habe ihren Sohn nicht geschützt und so ihre Mutterpflicht verletzt.

Die Anwälte der beiden Angeklagten erklären am Donnerstag, dass sich sowohl der Vater als auch die Mutter im Prozess einlassen und Fragen beantworten werden. Ob dies aber schon am nächsten Verhandlungstag, dem 23. August, geschieht, ist fraglich. Beide Rechtsvertreter wollen die Gutachten über ihre Mandanten abwarten. Die seien noch nicht erstellt, die Gespräche müssten noch stattfinden. Für den zweiten Verhandlungstag hat der Vorsitzende Richter Lothar Beckers die ersten Zeugen geladen. Insgesamt sind bisher sechs Prozesstage angesetzt.

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