Urteil in Mönchengladbach Achtjährige von „Elterntaxi“ überfahren – Bewährungsstrafe für Fahrerin

Mönchengladbach · Im Dezember 2018 wurde eine Achtjährige in Mönchengladbach auf dem Schulweg überfahren. Die 44-jährige Fahrerin wurde am Montag zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Drei Monate lang darf sie kein Auto fahren.

 Trauernde legten Plüschtiere, Kerzen und Blumen vor der Schule an der Schulstraße in Mönchengladbach ab. Unweit von dort war ein Mädchen ums Leben gekommen (Archivfoto).

Trauernde legten Plüschtiere, Kerzen und Blumen vor der Schule an der Schulstraße in Mönchengladbach ab. Unweit von dort war ein Mädchen ums Leben gekommen (Archivfoto).

Foto: Reichartz,Hans-Peter (hpr)

Der Vorfall hatte großes Entsetzen ausgelöst: Im Dezember 2018 verstarb eine Achtjährige in Mönchengladbach vor einer Grundschule, nachdem eine Mutter sie in der Spielstraße mit ihrem Mercedes SUV überrollt hatte. Wegen fahrlässiger Tötung wurde die 44-Jährige am Montag vor dem Amtsgericht Mönchengladbach zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung verurteilt.

Laut Richter spreche zu Lasten der Angeklagten ein „hohes Maß der Pflichtverletzung, insbesondere auf Zeitpunkt und Örtlichkeit“ der Tat, die „das Leben der Familie des Opfers zerstört habe“. Der Richter verhängte zudem ein dreimonatiges Fahrverbot und erteilt als Auflage die Durchführung eines Fahrsicherheitstrainings.

Kostenpflichtiger Inhalt Der Vorfall hatte eine Diskussion um sogenannte „Elterntaxis“ vor Schulen angefacht. Die Grundschülerin war am Unfallmorgen zusammen mit einem Nachbarkind von ihrem Vater zur Schule gebracht worden. Beim Versuch, die Fahrbahn zu überqueren, wurde sie laut Anklage von der Frontseite des Unfallwagens erfasst und mit dem rechten Vorderreifen überrollt. Das Mädchen erlag wenig später im Krankenhaus ihren schweren Verletzungen.

Am vergangenen Montag begann vor dem Amtsgericht Mönchengladbach der Prozess gegen die 44-Jährige wegen fahrlässiger Tötung sowie einer Unfallflucht, die sie mit dem Unfallwagen im Oktober 2019 begangen haben soll. Die Staatsanwaltschaft geht von einer „Unachtsamkeit“ der 44-Jährigen aus: Die Frau hätte das Kind „bei der gebotenen Aufmerksamkeit sehen und rechtzeitig bremsen“ können.

Vor Gericht erklärte die Angeklagte, am Unfallmorgen mit Schrittgeschwindigkeit gefahren zu sein. Plötzlich habe sie einen Schatten gesehen, sich erschrocken und versucht, nach links auszuweichen. Zudem habe sie eine Vollbremsung gemacht. Danach sei sie ausgestiegen und habe das Kind gesehen. Es sei bei Bewusstsein gewesen und habe so etwas wie „Papa“ gesagt. Sie würde sich als eine sichere Fahrerin bezeichnen, die den Unfallwagen, einen Mercedes Benz ML 320, viel und schon lange fahre.

Ein Gutachter der DEKRA hatte erklärt, dass der Unfall vermeidbar gewesen wäre. Die Fahrerin hätte bei Schrittgeschwindigkeit eine Reaktionszeit von 1,5 bis 2 Sekunden und eine Wegstrecke von 3,6 Metern gehabt, um das Kind wahrzunehmen. Bei einer rechtzeitigen Vollbremsung hätte die Angeklagte das Mädchen nicht überrollt. Selbst bei schnellerer Fahrweise hätte die Frau die 8-Jährige rechtzeitig sehen müssen.

Übereinstimmend wird von einem diesigen, aber trockenen Unfallmorgen gesprochen. Mehrere Zeugen berichten von einem Tempo zwischen Schrittgeschwindigkeit und Tempo 30 der Unfallfahrerin. Eine Zeugin erklärte, dass das Auto sich mittig auf der Fahrbahn befunden habe, als das Mädchen diese im Schritttempo überquerte. Sie habe gesehen, wie es erfasst wurde und der Tornister über sie hinweg nach vorne geflogen sei. Danach sei das Mädchen vom rechten Vorderreifen überrollt worden.

Auch die Eltern des Mädchens sagen aus, sie sind beide Nebenkläger. Beide sind seit dem Unfalltod ihrer Tochter in ärztlicher Behandlung. Der Vater, der die Achtjährige am Unfallmorgen zur Schule gebracht hatte und vor Ort ebenfalls medizinisch betreut werden musste, leidet ebenso wie der heute siebenjährige Sohn, der mit im Auto saß, an einer posttraumatischen Belastungsstörung.

(eva)
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