Maiwochenende Verwaltungsgericht hebt Leverkusener Bollerwagen-Verbot teilweise auf

Leverkusen · Das Verwaltungsgericht Köln hat das von Oberbürgermeister Uwe Richrath verordnete Verbot von Bollerwagen, Alkohol und Musik für das kommende Maiwochenende teilweise aufgehoben. Damit gab es einem Eilrechtsantrag statt. Wer den gestellt hat, teilte die Stadt aus Datenschutzgründen nicht mit.

 Bollerwagen am 1. Mai? Nein, am Vatertag zu Christi Himmelfahrt, sagt die Leverkusener CDU.

Bollerwagen am 1. Mai? Nein, am Vatertag zu Christi Himmelfahrt, sagt die Leverkusener CDU.

Foto: dpa/Julian Stratenschulte

Das Gericht ist der Auffassung, dass es zwar infektionsrechtlich geboten ist, das Umherziehen alkohoisierter Gruppen von drei oder mehr Personen zu verhindern, das Musizieren und der Alkoholkonsum einzelner sei aber unbedenklich.

Nach der FDP hatte auch die CDU das „Bollerwagen-Verbot“ von Oberbürgermeister Uwe Richrath für das erste Maiwochenende kritisiert. „Es fehlt an jeder Voraussetzungen für den Erlass einer solchen Allgemeinverfügung“, schreibt der CDU-Kreisvorsitzende und Oberbürgermeister-Kandidat Frank Schönberger in einer Stellungnahme. „Zunächst einmal sind keineswegs die Infektionszahlen in den letzten Tagen vor Erlass der Allgemeinverfügung oder danach gestiegen. Es gibt einen stetigen Rückgang der Anzahl der Infizierten in Leverkusen“. Zudem sei  es nicht üblich, dass „am 1. Mai mit Bollerwagen gefahren wird, auf denen Musikanlagen installiert werden und in deren Umgebung von Personengruppen Alkohol konsumiert wird. Dieses ist vielmehr ein typisches, traditionelles Verhalten am Himmelfahrtstag.“ Die Verfügung lasse Fingerspitzengefühl der Stadtspitze vermissen in einer Zeit, da Bürgerrechte ohnehin schon massiv eingeschränkt seien.

Die FDP hatte Richraths Verbote auch von Alkoholkonsum und lauter Musik als Eingriff in die Freiheitsrechte und Gängelung des Bürgers abgelehnt. Auch hatte sie die politische Beteiligung des Stadtrats eingefordert. Die Verfügung sei rechtlich gesichert und nicht zu bemängeln, schreibt Richrath der FDP in einem Antwortbrief. Der Stadtrat müsse nicht einbezogen werden. Die Infektionsgefahr sei zudem regional zu betrachten, da auch Besucher aus umliegenden Städten am Maiwochenende zu erwarten seien. Das betont auch Stadtsprecherin Julia Trick: „Leverkusen steht derzeit im Vergleich mit anderen Städten gut da, das wollen wir erhalten.“

Das Urteil des Gerichts wurde am Donnerstagabend bekannt. In seiner Urteilsbegründung bekundet das Verwaltungsgericht gleichwohl die Notwendigkeit weiterhin strenger Vorbeugungsmaßnahmen: „Es handelt sich weiterhin um eine dynamische und ernst zu nehmende Lage. Hierbei sind nicht nur die Todesfälle zu nennen, sondern auch diejenigen der Erkrankten, die zum Teil schwere Verläufe haben, bei denen auch bleibende Schäden nicht auszuschließen sind. Es ist weiterhin erforderlich, Ansammlungen mit hohem Ansteckungsrisiko zu vermeiden und die Strategie des social distancing fortzuführen, um eine zweite Infektionswelle zu verhindern.“

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