Urteil über Tier in Schermbeck Verwaltungsgericht lehnt Abschuss von Wölfin „Gloria“ ab

Düsseldorf/Hünxe · Die Wölfin GW954f darf im Wolfsgebiet Schermbeck bleiben, entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf. Ein Hünxer Schäfer hatte den Kreis Wesel verklagt, weil immer wieder Nutztiere von ihm gerissen wurden

 Ein Wolf, wahrscheinlich „Gloria“, steht im Wald bei Hünxe am Niederrhein.

Ein Wolf, wahrscheinlich „Gloria“, steht im Wald bei Hünxe am Niederrhein.

Foto: dpa/Sabine Baschke

Der Hünxer Schäfer Kurt Opriel ist mit seiner Klage vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf gescheitert: Wölfin GW954f, genannt „Gloria“, muss nach Auffassung der Richter nicht erschossen oder umgesiedelt werden. Das Tier darf weiterhin im Wolfsgebiet in Schermbeck verbleiben, wo es seit 2018 zwischen 90 und 140 Nutztiere gerissen hat.

 Die 28. Kammer befand, dass die Gefahr eines ernsten Schadens für Opriel nicht groß genug sei, um den unter Naturschutz stehenden Wolf zu entnehmen. Es gebe zumutbare Alternativen zu einem Abschuss, aber auch zu einer komplizierten Umsiedelung des Tieres. So habe der Schäfer nicht dauerhaft alle empfohlenen Maßnahmen zum Herdenschutz ausgeschöpft. Dazu zählen ausreichend hohe Zäune und Herdenschutzhunde.

 Opriels Rechtsanwalt Stefan Steinkühler hatte vor Gericht argumentiert, dass es dem Schäfer nicht zumutbar sei, weitere Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Erst jüngst habe er für rund 150.000 Euro einen Stall gebaut, für den er keine Subventionen erhalten habe. Die Haltung der Schafe im Stall sei aber nicht artgerecht.

 Der Kreis Wesel hatte im Juli 2020 einen Antrag Opriels auf eine Entnahme abgelehnt, unter dem Hinweis darauf, dass die Voraussetzungen des Naturschutzgesetzes nicht vorlägen. Gegen diese Ablehnung war Opriel vor Gericht gezogen. Im Eilverfahren im Januar hatte das Verwaltungsgericht bereits gegen den Schäfer entschieden. 

Das Gericht betonte nun, dass es vor allem auf eine Gefahrenprognose ankäme, also die Frage, wie wahrscheinlich ein ernster Schaden an Opriels Herde zukünftig sei. Das Gesetz erlaube die Entnahme eines unter Naturschutz stehenden Tieres nur „zur Abwendung“ eines Schadens. Der Hünxer Schäfer beklagt 26 getötete Tiere, die meisten zwischen 2018 und 2019. Im Wolfsgebiet Schmerbeck sind neben „Gloria“ ein männlicher Wolf und ein etwa einjähriger Nachfahre der beiden Tiere nachgewiesen. Hundertprozentiger Schutz sei in einem Wolfsgebiet nicht zu erreichen, so das Gericht.

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