Beratung durch Experten Stadtwerke Krefeld bieten Hilfe bei Zahlungsproblemen

Krefeld · Unter zahlungshilfe@swk.de suchen SWK-Mitarbeiter für Privatkunden und Kleinunternehmen mit akuten finanziellen Engpässen durch Corona individuelle Lösungen.

Stadtwerke Krefeld bieten Hilfe bei Zahlungsproblemen
Foto: SWK

Die Stadtwerke Krefeld (SWK) suchen ab sofort individuelle Lösungen für Energiekunden, denen durch die Corona-Krise akut finanzielle Engpässe drohen. „Unter einer eigens eingerichteten E-Mailadresse zahlungshilfe@swk.de können sich ab sofort Privatkunden und Kleinstunternehmen mit Beratungsbedarf melden und schnelle unkonventionelle Hilfe erhalten“, so Pressesprecher Michael Paßon. Dazu gehören Anpassungen der Abschlagszahlungen, die Kunden auch direkt selbst über das SWK Online-KundenCenter abwickeln können. Vielleicht ist aber auch mit Zwischenrechnungen eher geholfen, die individuell abzustimmen sind.

Nach Aussage der SWK geht es vor allem darum, Kunden, die von dem ab 1. April 2020 wirksam werdenden Leistungsverweigerungsrecht Gebrauch machen wollen, Alternativen zur Zahlungsaussetzung anzubieten. Nach dem frisch verabschiedeten Gesetz können Privatpersonen und Kleinstunternehmen zunächst bis zum 30. Juni die Abschlagszahlungen für Strom, Wärme und Gas aussetzen.

Dies allerdings nur dann, wenn sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen. Paßon: „Privatpersonen zum Beispiel müssen Kurzarbeit oder Teilzeit nachweisen, in jedem Fall aber, dass sie aufgrund der Corona-Krise bei Fortzahlung der Leistung ihren Lebensunterhalt nicht mehr bestreiten können. Für Renten- und Leistungsbezieher gilt diese neue Regelung nicht. Kleinunternehmen dürfen nicht mehr als zehn Mitarbeiter und zwei Millionen Euro Jahresumsatz haben und müssen ebenfalls nachvollziehbar darlegen, etwa durch einen Beleg für Kurzarbeit oder einen Steuerbescheid, dass die Corona-Pandemie ursächlich ist für akute Zahlungsschwierigkeiten.“ Detailliertere Angaben zu den Rahmenbedingungen finden Energiekunden unter folgendem Link: www.bmjv.de

Hintergrund der SWK-Initiative: Kunden, die jetzt gesetzlich gestützt ihre Energie-Rechnung ruhen lassen, sind letztendlich nicht von der Zahlungspflicht entbunden und haben nach Ablauf der gesetzlichen Sonderregelung, zurzeit also ab 1. Juli 2020, eine Rechnung zu begleichen, die kumuliert alle aufgelaufenen Forderungen enthält. SWK-Vorstandssprecher Carsten Liedtke: „Wir glauben, dass die zeitliche Verlagerung des Problems in vielen Fällen nicht die beste Lösung ist, vielleicht sogar ganz im Gegenteil. Darum haben wir sofort reagiert und suchen mit betroffenen Kunden im Rahmen unserer Möglichkeiten nach Alternativen. Ich kann nur daran appellieren, von unserer Beratung Gebrauch zu machen.“

Kunden, die sich von der SWK entsprechend beraten lassen wollen, wählen bitte den schriftlichen Weg per Mail an zahlungshilfe@swk.de oder an SWK Energie, St. Töniser Str. 124, 47804 Krefeld. Zur schnellen und verlässlichen Abwicklung bittet die SWK um die Angabe einer Telefonnummer, unter der Kunden gut zu erreichen sind. Paßon: „Hilfreich sind Nachweise, dass die Kriterien zur Anwendung des Leistungsverweigerungsrechts erfüllt sind, und ein Foto des aktuellen Zählerstandes.“

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