Gerichtsverfahren in Krefeld Freispruch nach Kneipenschlägerei mit Todesfolge

Krefeld · Nach einer Kneipenschlägerei in einer Gaststätte an der Dreikönigenstraße war 2018 ein Mann gestorben. Der Angeklagte wurde jetzt frei gesprochen, weil es sich bei Tat möglicherweise um Nothilfe gehandelt hat.

 Der Prozess fand im Landgericht Krefeld statt.

Der Prozess fand im Landgericht Krefeld statt.

Foto: dpa/Ina Fassbender

(BL) Das Krefelder Landgericht hat einen 27-Jährigen  vom Vorwurf der Körperverletzung mit Todesfolge freigesprochen. Das Gericht konnte nicht ausschließen, dass es sich bei der Tat um Nothilfe handelte.

Im September 2018 war ein Mann aus Krefeld bei einer Kneipenschlägerei in einer Gaststätte an der Dreikönigenstraße so schwer verletzt worden, dass er an den Folgen starb. Der 27-Jährige war an der Schlägerei beteiligt, das berichteten auch mehrere Zeugen. Die Beweisaufnahme ließ allerdings den Schluss zu, dass der Angeklagte in einer Nothilfesituation handelte. Möglicherweise hatte er seinem Freund helfen wollen, der angegriffen wurde. An der Auseinandesetzung waren mehrere Personen beteiligt, der Angeklagte und das spätere Opfer seien erst nachträglich hinzugekommen.

Laut Zeugenaussagen war das Opfer vom Angeklagten mit Wucht zu Boden geworfen worden und mit der rechten Schädelseite aufgeprallt. Dabei hatte es sich lebensgefährliche Verletzungen zugezogen.  Auch die Staatsanwältin war nach Anhörung aller Zeugen der Auffassung, dass der Angeklagte freigesprochen werden muss. Er habe eingreifen dürfen, wenn sein Freund rechtswidrig angegriffen wurde. Somit sei die Tat sozusagen gerechtfertigt und nicht zu bestrafen.  Der Verteidiger hatte bereits im Vorfeld angeregt, seinen Mandanten freizusprechen oder allenfalls wegen fahrlässiger Tötung zu verurteilen. Die Nebenklage sah das anders. Sie beantragte eine „angemessene Verurteilung“ wegen Körperverletzung mit Todesfolge.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort