Wegen gefährlicher Körperverletzung Vier Jahre Haft nach Axtangriff auf Nachbarn

Bochum · Nach einem Axtangriff auf seinen schlafenden Nachbarn ist ein 22-Jähriger aus Bochum zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Der Angeklagte soll nach einem Trinkgelage im Dezember 2019 bei seinem Nachbarn Sturm geklingelt, die Tür aufgebrochen und dann zugeschlagen haben.

Bochum: Vier Jahre Haft nach Axtangriff auf Nachbarn
Foto: dpa/Bernd Thissen

Der auf der Couch liegende 21-Jährige erlitt schwere Verletzungen im Gesicht, an der Schulter und der Hand. Er musste mehrfach operiert werden. Im Prozess hatte der deutsche Angeklagte von einem „Filmriss“ gesprochen. Er habe keinen Grund für die Attacke gehabt und könne sich bis heute nicht erklären, wie die Axt überhaupt in seine Hände gekommen sei.

Aufgrund seiner psychischen Instabilität und seines exzessiven Alkoholkonsums muss der Angeklagte einen Teil der Strafe in einer geschlossenen Therapieeinrichtung verbringen. Das Urteil am Dienstag lautete auf schwere und gefährliche Körperverletzung.

(ham/dpa)
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