Gesamtschule und Gymnasien in Kempen Kinder an weiterführenden Schulen anmelden

Kempen · An der Gesamtschule und an den beiden Gymnasien in Kempen können Eltern ihre Kinder Anfang Februar anmelden. Vorab muss online ein Termin gebucht werden. Was zur Anmeldung mitgebracht werden muss.

 In Kempen stehen die Anmeldetermine für die Schulen fest.

In Kempen stehen die Anmeldetermine für die Schulen fest.

Foto: dpa/Marijan Murat

Anfang Februar können Eltern ihre Kinder an den weiterführenden Schulen im Stadtgebiet anmelden. Darauf weist die Stadt Kempen hin. Anmeldungen an der städtischen Gesamtschule, Wachtendonker Straße 38 in Kempen, sind möglich am Freitag, 3. Februar, von 9 bis 12 sowie von 13 bis 16 Uhr, am Samstag, 4. Februar, von 10 bis 14 Uhr, am Montag, 6. Februar, von 9 bis 12 sowie von 13 bis 16 Uhr, am Dienstag, 7. Februar, von 9 bis 12 sowie von 13 bis 16 Uhr, am Mittwoch, 8. Februar, von 9 bis 12 sowie von 13 bis 16 Uhr und am Donnerstag, 9. Februar, von 9 bis 12 und von 13 bis 16 Uhr. Vorab muss online ein Anmeldetermin gebucht werden, das ist auf der Internetseite der Schule möglich unter www.gesamtschulekempen.de/service/anmeldung. Zur Anmeldung an der Gesamtschule sollen die Kinder mitgebracht werden.

Auch für die beiden Gymnasien in Kempen – für das Luise-von-Duesberg-Gymnasium, Berliner Allee 42, und das Gymnasium Thomaeum, Am Gymnasium 4 – werden Anfang Februar Anmeldetermine angeboten. Die Gymnasien nehme Anmeldungen entgegen am Freitag, 3. Februar, von 9 bis 18 Uhr, am Samstag, 4. Februar, von 9 bis 14 Uhr, am Montag, 6. Februar, von 9 bis 18 Uhr sowie am Dienstag, 7. Februar, von 9 bis 16 Uhr. Vorab muss online ein Termin gebucht werden unter www.lvd.de beziehungsweise www.thomaeum.de. Die Kinder können zur Anmeldung mitgebracht werden.

Für die Anmeldung brauchen alle Schulen folgende Unterlagen: die Geburtsurkunde des Kindes oder das Familienstammbuch, das letzte Zeugnis der Grundschule (1. Halbjahr vierte Klasse) mit Schulformempfehlung, den Anmeldeschein, der von den Grundschulen ausgehändigt wird, den Masernschutznachweis oder eine Ersatzbescheinigung, bei Alleinerziehenden mit gemeinsamem Sorgerecht die Einverständniserklärung des anderen Elternteils, bei alleinigem Sorgerecht den entsprechenden Nachweis. Das Anmeldeformular der einzelnen Schulen kann auf den Internetseiten der Schulen abgerufen werden, es sollte vorab zuhause ausgefüllt und zur Anmeldung mitgebracht werden.

(biro)
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