Corona im Kreis Viersen Diese Corona-Regeln gelten im Kreis Viersen bis mindestens Sonntag

Kreis Viersen · Die kommenden Tage werden aller Voraussicht nach zahlreiche Lockerungen für die Menschen im Kreis Viersen bringen, was die Corona-Regeln betrifft.

 Die Gastronomen auf der Judenstraße in Kempen freuen sich, dass sie wieder öffnen dürfen, und haben Smileys aufgehängt.

Die Gastronomen auf der Judenstraße in Kempen freuen sich, dass sie wieder öffnen dürfen, und haben Smileys aufgehängt.

Foto: Norbert Prümen

Grund ist zum einen, dass der Inzidenzwert – also die Zahl der gemeldeten Corona-Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen pro 100.000 Einwohner – so lange unter 50 liegt, dass ab Montag Lockerungen möglich werden können. Zum anderen hat die Landesregierung am Mittwoch einen neuen Stufenplan vorgestellt, der schon ab dem heutigen Freitag, 28. Mai, gilt.

Folgende Regelungen gelten laut dem neuen Stufenplan im Kreis Viersen, in dem der Inzidenzwert derzeit noch im Bereich zwischen 50 und 100 liegt, von Freitag an bis mindestens einschließlich Sonntag, 30. Mai:

Kontaktbeschränkungen Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus zwei Haushalten.

Gastronomie Die Außengastronomie darf öffnen – für Personen mit einem negativen Corona-Testergebnis nicht älter als 48 Stunden; und es herrscht Platzpflicht. Das Umkreis-Verzehrverbot fällt weg.

Kultur Veranstaltungen außen sind mit bis zu 500 Personen (Sitzplan) und einem negativen Test, der nicht älter ist als 48 Stunden, möglich, die Sitzordnung muss nach dem Schachbrettmuster erfolgen. Theater und Kinos dürfen wieder öffnen für bis zu 250 Personen (Sitzplan) mit negativem Testergebnis – Sitzordnung auch hier nach Schachbrettmuster. Gleiches gilt für Konzerte in Innenräumen. Nicht-berufsmäßiger Probenbetrieb ist außen ohne Personenbegrenzung möglich, innen mit 20 Personen, die einen negatives Testergebnis vorweisen müssen – Gesang und Blasinstrumente sind allerdings untersagt.

Sport Kontaktfreier Außensport mit bis zu 25 Personen ist erlaubt. Freibäder dürfen zur Sportausübung (keine Liegewiesen) öffnen, Schwimmer brauchen einen negativen Test, der nicht älter ist als 48 Stunden. Außen sind bis zu 500 Zuschauer mit negativem Testergebnis möglich, ein Sitzplan ist erforderlich, eine prozentuale Kapazitätsbegrenzung gibt es nicht mehr.

Freizeit Die Öffnung kleinerer Außen-Einrichtungen ist möglich – beispielsweise für Minigolfanlagen, Kletterparks oder Hochseilgärten. Die Besucher brauchen einen negativen Coronatest, der nicht älter ist als 48 Stunden. In Freibädern ist nur Sportbetrieb mit negativem Testergebnis zulässig.

Einzelhandel außerhalb der Grundversorgung Wegfall von „Click & meet“, es ist kein Test mehr notwendig. Pro 20 Quadratmeter Ladenfläche darf sich nur ein Kunde im Geschäft aufhalten.

Messen und Ausstellungen Sie sind mit Personenbegrenzung und Hygienekonzept möglich.

Private Veranstaltungen sind nicht zulässig.

Beherbergung „Autarke“ Übernachtungen (beispielsweise Ferienwohnungen, Camping, Wohnmobile) sind mit negativem Test, der nicht älter ist als 48 Stunden, möglich. Hotels dürfen ohne Kapazitätsbegrenzung auch für private Übernachtungen mit Frühstück, aber ohne weitere Innengastronomie, öffnen.

Sollte der Inzidenzwert im Kreis Viersen auch am Samstag unter 50 liegen, entscheidet das Land, ob nach zwei Tagen (also am Montag) weitere Lockerungen in Kraft treten. Beispielsweise wäre dann auch wieder Innengastronomie mit negativem Test möglich.

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