Geflügelpest in Kamp-Lintforter Betrieb Bisher keine weiteren Fälle

Kamp-Lintfort · Alle mehr als 44.000 Puten im gesperrten Betrieb mussten getötet werden. Jetzt sind die ersten Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen abgeschlossen. Bis wann die Einschränkungen in der Schutz- und Überwachungszone noch gelten.

 Mehr als 44.000 Puten (Symbolbild) mussten getötet werden.  Foto: crei

Mehr als 44.000 Puten (Symbolbild) mussten getötet werden. Foto: crei

Foto: Christoph Reichwein (crei)/Reichwein, Christoph (crei)

Nach dem Geflügelpestverdacht in einem Putenmastbetrieb in Kamp-Lintfort Anfang April hat der Kreis Wesel am Donnerstag erste Entwarnung gegeben: Bisher seien keine weiteren Fälle aufgetreten, heißt es in einer Mitteilung.

Am 9. April wurde der Verdacht angezeigt, der am Gründonnerstag vom Friedrich-Löffler-Institut bestätigt wurde. Festgestellt wurde das hochpathogene Influenzavirus vom Typ H5N1. Alle mehr als 44.000 Puten im gesperrten Betrieb mussten getötet werden. Um den Betrieb wurden eine Schutz- und eine Überwachungszone eingerichtet, die die Kreise Wesel und Kleve nahezu gleich und den Kreis Viersen am nordwestlichen Rand betraf.

Im betroffenen Betrieb seien die Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen nun abgeschlossen, teilt die Verwaltung im Kreis Wesel mit. Damit sei so weit wie möglich ausgeschlossen, dass von dem Betrieb eine Gefahr für andere Geflügelhaltungen ausgeht. Aufgrund der Betriebsstruktur habe es keine Kontakte zu anderen Beständen gegeben. In der kommenden Woche sollen die Ställe ein zweites Mal gereinigt und desinfiziert werden. Laut EU-Recht ist das die Voraussetzung dafür, dass dort wieder Teere einziehen dürfen.

In der Drei-Kilometer-Schutzzone wurden in den vergangenen Wochen in den Kreisen Wesel und Kleve alle bekannten Geflügelhaltungen von amtlichen Tierärztinnen und -ärzte aufgesucht. Die Tierbestände seien klinisch untersucht worden, viele zusätzlich virologisch über Tupferproben, teilt der Kreis Wesel mit. Auch in diesen Fällen waren alle Ergebnisse negativ.

Sofern keine unerwarteten Zwischenfälle mehr auftreten, gelten für die Schutzzone ab Samstag, 7. Mai, deshalb die etwas erleichterten Regelungen der Zehn-Kilometer-Überwachungszone. Eine entsprechende Allgemeinverfügung werde am Freitag, 6. Mai, veröffentlicht, heißt es. Auch in der Überwachungszone seien die meisten der stichprobenartigen tierärztlichen Kontrollen abgeschlossen, auch dort mit bisher negativen Ergebnissen, so der Kreis Wesel. Die Überwachungszone kann frühestens am 19. Mai aufgehoben werden. Das heißt, dass am 20. Mai keine Einschränkungen mehr gelten – wenn die Kontrollen günstig verlaufen.

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