Wintervorbereitung in Kaarst „Heizpilze retten keinen Gastronomen“

Kaarst · Die diesjährige Wintersaison kann für die Gastronomen ein erneuter Stresstest werden. Auch im Stadtrat ist das ein Thema, die SPD hat einen Antrag gestellt.

 Der Außenbereich der Gaststätte „Altes Rathaus“. Inhaber Michael Schreinermacher hält von Heizpilzen alleine nicht viel.

Der Außenbereich der Gaststätte „Altes Rathaus“. Inhaber Michael Schreinermacher hält von Heizpilzen alleine nicht viel.

Foto: Woitschützke, Andreas (woi)

Bundesweit bereitet sich die Gastronomie auf die Wintersaison vor. Auch die Kaarster Restaurant- und Gaststätteninhaber müssen für die kommenden Monate vorsorgen. Die SPD hat nun einen Antrag an den Stadtrat gestellt, dass die Verwaltung beauftragt werden soll, die Regelungen für die Außengastronomie flexibel zu gestalten, die Flächen beizubehalten und mögliche Wärmeschutzvorrichtungen wie Pavillons oder Heizpilze „unbürokratisch zu ermöglichen“, wie es in dem Antrag heißt. In den vergangenen Monaten habe das Terrassengeschäft die Arbeitsplätze der Gastronomen gesichert, nun befürchten die Sozialdemokraten, dass die kältere Jahreszeit und die Hygienevorschriften mit reduzierten Plätzen den Betrieben in den kommenden Monaten das Genick brechen könnten. „Daher ist es zwingend nötig, dass die Verwaltung zusammen mit den Gastronomen Möglichkeiten auslotet, das Terrassengeschäft weiterzuführen“, heißt es weiter.

Michael Schreinermacher, Inhaber der Gaststätte „Altes Rathaus“, hält von Heizpilzen alleine nicht viel. „Heizpilze retten keinen Gastronomen“, sagt er unserer Redaktion. Viel entscheidender sei, ob die Restaurant- und Kneipenbesitzer Zelte aufstellen dürfen, damit die Gäste nicht nass werden. „Wir haben darüber noch nicht mit dem Bauamt gesprochen“, sagt Schreinermacher. Er plant, mit dem Bauamt zu klären, ob er ein sechs mal zwölf Meter großes Zelt auf dem Kirchplatz aufstellen darf – die Genehmigung des Vermieters hat er bereits eingeholt. Sollte Schreinermacher die Erlaubnis bekommen, müsse er laut aktueller Corona-Schutzverordnung auch für ausreichend Belüftung sorgen. „Die Zirkulation muss sichergestellt sein. Das macht die Sache schwieriger“, sagt er.

Da im Herbst und Winter ein weiterer Umsatzrückgang zu befürchten ist, will die Stadt gegensteuern. „Wir wollen die Sondernutzung der Außenflächen auch in der Schlechtwetter-Periode möglich machen“, erklärt Stadtsprecher Peter Böttner auf Anfrage unserer Redaktion. Bis zum 31. Dezember wird keine Terrassengebühr erhoben. Sollte sich an der Pandemie-Situation nichts ändern, würde die Verwaltung dem Stadtrat auch für 2021 ein Verzicht auf diese Gebühr vorschlagen, heißt es weiter. Die Sondernutzung der Außenflächen muss laut Böttner beantragt werden. Bei der Genehmigung werde auf Risiken bei der Nutzung von gasbetriebenen Heizgeräten hingewiesen. „Diese Heizpilze sind im Außenbereich in der Regel ungefährlich. Innerhalb eines Pavillons oder anderer geschlossener Räume sind sie jedoch unzulässig“, so Böttner, der erklärt, dass die Verwaltung den Gastronomen beratend zur Seite steht, wenn es um individuelle Fragen zur Nutzung der jeweiligen Außenflächen geht.

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