Wohnen in Jüchen FWG protestiert gegen Neubaugebiet

Hochneukirch · Aus Protest gegen das Wohngebiet an der Stelle des Wäldchens an den Bahngleisen hat die FWG-Fraktion der Stadtverwaltung geschlossen die Teilnahme am Spatenstich abgesagt, obwohl die Heimatministerin dabei sein wird.

 Die Abholzung des Wäldchens an der Peter-Busch-Straße hat für den Bau von 30 Wohneinheiten begonnen. Erster Spatenstich ist am 8. November.

Die Abholzung des Wäldchens an der Peter-Busch-Straße hat für den Bau von 30 Wohneinheiten begonnen. Erster Spatenstich ist am 8. November.

Foto: Gundhild Tillmanns

Am 8. November feiert die Stadt Jüchen den ersten Spatenstich für das Neubaugebiet an der Peter-Busch-Straße in Hochneukirch. Dazu hat der Bürgermeister auch alle Ratsfraktionen eingeladen. Aus Protest gegen das Wohngebiet an der Stelle des Wäldchens an den Bahngleisen hat die FWG-Fraktion der Stadtverwaltung geschlossen die Teilnahme am Spatenstich abgesagt: Und das, obwohl sich sogar die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen, Ina Scharrenbach, angesagt hat.

Doch die FWG ist verärgert: „Wir werden diese Einladung ignorieren und boykottieren“, sagt Fraktionsvorsitzender Gerolf Hommel. Und das habe er auch bereits der Stadtverwaltung mitgeteilt. Die FWG protestiere gegen die Abholzung der laut Verwaltung wertlosen Bäume und der Zerstörung eines laut eines Gutachtens hochwertigen Naturgebietes. Und es werde auch kein ökologischer Ausgleich für den Wald geschaffen, beklagt Hommel.

Diese Argumentation bestätigt und rechtfertigt Stadtsprecher Norbert Wolf auf Redaktionsnachfrage: „Es ist richtig, dass für die entsprechende Bebauungsplanänderung keine Ausgleichsmaßnahme vollzogen wird“, sagt Wolf. Das geltende Planungsrechts sehe ausgleichspflichtige Eingriffe nur dann vor, wenn keine geringfügigen Eingriffe in Natur und Landschaft vorgenommen würden. Im Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan aus dem Jahre 2009 habe das damals geltende Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen gegolten. „Dort war geregelt, dass die Beseitigung von durch Sukzession oder Pflege entstandenen Biotope oder Veränderungen des Landschaftsbildes auf Flächen, die in der Vergangenheit rechtmäßig baulich oder für verkehrliche Zwecke genutzt waren, bei Wiederaufnahme einer neuen Nutzung nicht als Eingriffe gelten“, erinnert Wolf.

Zur Erklärung: Auch in den politischen Debatten war immer wieder die Rede davon, das Wäldchen sei lediglich ein Wildwuchs und ein Gestrüpp, das auf der ehemaligen Eisenbahnbrache „ins Kraut geschossen“ sei. Lediglich die FWG argumnentiert bis heute, mit dem Gehölz werde schützenswerte Flora und Fauna zerstört. Auch das damalige Landesforstgesetz ließ diese Ausnahme ausdrücklich zu, fügt der Stadtsprecher hinzu. Der Ursprungsbebauungsplan habe auf ehemals verkehrlich genutzten Flächen, nämlich den Gleisanlagen, das neue Wohn- und Mischgebiet festgesetzt: So sei damals kein ökologischer Ausgleich erforderlich gewesen und heute damit auch nicht mehr, argumentiert Wolf. Und er fügt hinzu: „Die Stadt Jüchen verfügt aber über ein deutlich positives Öko-Konto. Die im südlichen Bereich des B-Plangebietes vorhandene Grünfläche wird durch Neupflanzungen ergänzt, ebenfalls ist der Eingriff geringer als im ursprünglichen Bebauungsplan vorgesehen.“ Den ersten Spatenstich, den am 8. November auch der Geschäftsführer von VISTA Reihenhaus, Martin Dornieden, vornehmen wird, ist der Auftakt für die Errichtung von 30 Einfamilien- und Doppelhaushälften auf einem Areal von rund 13.700 Quadratmetern. Bereits im Dezember 2017 hatte der Rat der damaligen Gemeinde Jüchen das Bebauungsplanverfahren eingeleitet, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung des neuen Wohngebietes zu schaffen. Die Lage ist durch die Bahnhofsnähe und die Zuganbindung in Städte wie Köln und Mönchengladbach für Pendler ideal. Die Stadt Jüchen ist damit Vorreiter in der Schaffung von Bauland an der Schiene. Mit der gleichnamigen Landesinitiative möchte NRW gemeinsam mit der Bahnentwicklungsgesellschaft (BEG) Nordrhein-Westfalen mehr Flächen in nahverkehrsfreundlichen Lagen für eine Wohnraumnutzung verfügbar machen.

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