Vor dem Sportausschuss in Jüchen Sportvereine sollen entlastet werden

Jüchen · Die CDU beantragt ein ganzes Maßnahmenbündel zur Unterstützung des Sports. So sollen Vereine für das Corona-Jahr 2020 nur für 16 Wochen Sportstättennutzung zahlen, die Fraktion liegt damit auf einer Linie mit dem Stadtsportverband. Laut Stadtverwaltung sind für 24 Wochen Entgelte zu erheben.

 Noch steht nicht fest, für wie viele Wochen 2020 Sportstättennutzung fällig wird. Hier ein Spiel vor Corona zwischen Scorpions und FSV Jüchen.

Noch steht nicht fest, für wie viele Wochen 2020 Sportstättennutzung fällig wird. Hier ein Spiel vor Corona zwischen Scorpions und FSV Jüchen.

Foto: SG

Corona belastet viele Jüchener Sportvereine: Mitgliederzahlen sind gesunken, und damit auch die Beitragseinnahmen. Die CDU-Fraktion schlägt nun gleich mehrere Maßnahmen zur Entlastung vor: „Wir wollen die Sportvereine in ihrer momentan schwierigen Situation unterstützen“, betont CDU-Fraktionschef Ralf Cremers. Für den am Donnerstag tagenden Sportausschuss hat die Fraktion einen Antrag mit vier Punkten gestellt, so sollen die Vereine bei den Nutzungsgebühren 2020 lediglich für 16 Wochen im Jahr zahlen.

Vorausgegangen war eine Befragung des Stadtsportverbandes (SSV) zur Lage im Corona-Jahr 2020, 18 Vereine hatten sich beteiligt. Einer der Knackpunkte, der deutlich wurde, sind die Gebühren für Turnhallen und Sportplätze. Üblicherweise werden sie für 40 Wochen im Jahr berechnet. Wegen der Pandemie jedoch waren die Sportstätten für 25 Wochen für Vereinssport geschlossen, weitere Wochen war Betrieb nur eingeschränkt möglich. Für welchen Zeitraum soll nun gezahlt werden? Bei dieser Frage gibt es bislang keine Einigung zwischen SSV und Stadt.

Nach der Berechnung der Verwaltung sind „die Nutzungsentgelte für 24 Wochen zu erheben“. Statt 32.700 Euro im Jahr 2019 wären insgesamt 16.500 Euro fällig. „Das ist eine zu hohe Belastung für Vereine in ohnehin schwerer Zeit“, hatte SSV-Vorsitzender Heinz Kiefer erklärt. In der Befragung hatten die Vereine angegeben, dass die Anlagen im Durchschnitt 16 Wochen lang für „vollständigen Sportbetrieb“ zur Verfügung standen. Die CDU schlägt genau dies als Berechnungszeitraum vor, für den nur 11.000 Euro anfallen würden. „Wir wollen nicht tages- und stundengenau abrechnen, sondern wir gehen von den Wochen aus, in der eine weitgehend uneingeschränkte Nutzung der Sportstätten möglich war“, so Cremers.

Die CDU fordert weitere Maßnahmen: So solle es in den Sportstätten eine einheitliche Ausstattung mit Hygieneständern und Desinfektionsmitteln geben, die Verträge mit Vereinen sollen darauf überprüft werden. Laut der SSV-Befragung ist die Ausstattung unterschiedlich. Zudem soll aus CDU-Sicht die Stadt mit dem Verband Details für die Erstattung der Mehrkosten der Vereine für Hygiene- und Desinfektionsmitteln ermitteln, laut Befragung kamen 10.500 Euro zusammen.

Nach Auskunft der Verwaltung haben die Vereine, die für eine Sportanlage den Betrieb übernommen haben „eine Erstausstattung“ erhalten. Die Verwaltung erklärt, dass sie für die Kostenübernahme den Sportverband um eine detaillierte Aufstellung gebeten habe, die liege noch nicht vor. Zudem sei die Abrechnung direkt mit den Vereinen nötig, um die Beträge als Corona-bedingte Mehrausgaben ausweisen zu können. „Wir wollten mit einer solchen Aufstellung erst das Ergebnis der Befragung abwarten“, sagt Kiefer.

Die CDU-Fraktion denkt aber bereits über die Pandemie hinaus. Sie schlägt eine Änderung der Sportförderrichtlinien vor. Davon sollen Vereine profitieren, die den Betrieb einer städtischen Sportstätte übernommen haben. Das ist für etwa acht Hallen und Plätze der Fall. Der Aufwand reicht von der Organisation der Belegung über die Schlüsselverwaltung bis zur Kontrolle der Reinigung. Die heutige Förderung berücksichtigt, so Cremers, lediglich die Zahl der Jugendlichen. „Vereine, die sich über den normalen Sportbetrieb hinaus engagieren, bleiben unberücksichtigt.“ Der gesamte Förderbetrag soll mit 40.000 Euro konstant bleiben. 30.000 Euro sollen weiter für Jugendarbeit fließen, 10.000 für die betriebsführenden Vereine. Vorgeschlagen wird ein Sockelbetrag pro Sportstätte von 150 Euro sowie ein variabler  Betrag je nach Auslastung der Anlage. Bei 100-prozentiger Nutzung soll es 450 Euro geben – ein Motivationsanreiz.

Der Sportverband begrüßt den Vorschlag. „Es geht uns um Gerechtigkeit. Bislang haben die Vereine für den zusätzlichen Arbeitsaufwand bei der Betriebsführung keinen Cent zusätzlich erhalten“, sagt SSV-Vorsitzender Heinz Kiefer.

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